Die Corona-Pandemie rückt den Jahreswechsel in Niedersachsen und Bremen erneut in ein anderes Licht. Menschen müssen wieder auf einiges verzichten, aber nicht auf alles. Eine Übersicht der Corona-Regeln zu Silvester und Neujahr:
Mit wie vielen Menschen darf ich mich treffen?
Das Bundesland Bremen hat zum 28. Dezember die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene verschärft. Treffen dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht gerechnet. Haushalte mit einer ungeimpften Person dürfen sich höchstens mit zwei Personen anderer Haushalte treffen. Auch Demonstrationen sind in Bremen über Silvester und Neujahr verboten. Am Freitag kündigte die Bremer Innenbehörde an, unangemeldete "Spaziergänge" von Corona-Leugnern und Querdenkern konsequent aufzulösen.
Ebenfalls maximal zehn Menschen dürfen sich in Niedersachsen treffen– vorausgesetzt, sie sind alle gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen. Kinder unter 14 Jahren werden laut Landesregierung nicht eingerechnet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat noch weniger Spielraum. Dann darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Wenn ein Paar nicht zusammenwohnt, zählt es dennoch als ein Haushalt.
Wie sieht es in der Gastronomie aus?
Bei privaten Treffen in der Gastronomie zählen die genannten Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen. In der Gastronomie gilt landesweit 2G-plus – egal ob drinnen oder draußen. Wer eine Corona-Auffrischungsimpfung hatte, benötigt jedoch keinen Test. Gastronomen können auch auf 2G umschwenken, also auf den zusätzlichen Test zum Impf- oder Genesenen-Nachweis verzichten, dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze nutzen. In Bremen gilt im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport die 2G-Regel.
Gibt es Ausnahmen bei Kindern und Jugendlichen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Regeln ausgenommen.
Darf ich Feuerwerk zünden?
Das ist auf belebten öffentlichen Plätzen verboten, wie auch das Mitführen von Feuerwerk. Das gilt für Feuerwerk der Kategorie F2 – das bekannte Silvesterfeuerwerk zählt in der Regel unter diese Kategorie. Die an Silvester beliebten Wunderkerzen zählen in der Regel nicht in diese Kategorie.
Das Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden und abzubrennen, gilt in Bremen auch für Privatgrundstücke, wie Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts, am Mittwoch erklärte. So sollen spontane Personenansammlungen und unnötige Kontakte vermieden werden.
Niedersächsische Landkreise und kreisfreie Städte legen die betroffenen Straßen, Wege und Plätze laut Corona-Landesverordnung fest. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück ist hingegen erlaubt - davon wird vor dem Hintergrund der Verletzungsgefahr jedoch abgeraten. In diesem Jahr wird Silvesterfeuerwerk zudem nicht verkauft.
Kann ich in Clubs feiern gehen?
Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars haben in Niedersachsen landesweit geschlossen. Das gilt zunächst bis zum 15. Januar. Auch in Bremen bleiben Clubs und Discos zu.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!