Der Bremer Senat hat sich am 26. April auf eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmen verständigt. Demnach soll der Basisschutz vorerst bis zum 29. Mai aufrecht erhalten werden, allerdings mit einigen Änderungen, die zum 1. Mai in Kraft getreten sind.
Das ändert sich bei den Corona-Regeln in Bremen zum 1. Mai
- Isolationspflicht für Infizierte: Ab 1. Mai können sich Infizierte zwei Tage früher freitesten als bisher. Wer fünf Tage nach seinem positiven Test ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests erhält und mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann seine Quarantäne beenden. Wer weiterhin Symptome zeigt oder positiv getestet wird, darf sich frühestens ab dem zehnten Tag nach dem positiven Test aus der Isolation begeben.
- Corona-Tests: Ab dem 1. Mai gibt es keine Testpflicht mehr an Schulen, die Testpflicht in Kindertagesstätten bleibt bestehen. Ebenso gilt die Testpflicht in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und in Justizvollzugsanstalten.
- Maskenpflicht: Jugendliche ab 14 Jahren müssen ab 1. Mai darauf achten, dass Sie in Bereichen mit Maskenpflicht nur mit Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 erfüllen. Maskenpflicht gilt in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, im öffentlichen Personenverkehr, in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.