Richter, Schöffen und Staatsanwälte dürfen im Einstellungsverfahren ab sofort auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden. Möglich macht dies die Neufassung des Bremischen Richtergesetzes, die am 1. Juni in Kraft tritt. Zugleich stärkt das Gesetz das Mitbestimmungsrecht von Bremens Richtern in personellen Angelegenheiten.
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