Internationale Schutzbestimmungen haben bewirkt, dass sich die Bestände des Kormorans in den vergangenen Jahren erholt haben. Und das so gründlich, dass in Niedersachsen beispielsweise Ausnahmen vom besonderen Artenschutz der Vögel erteilt werden können „zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der natürlich vorkommenden Fischarten“. Dort können die Vögel vergrämt, das heißt im Klartext erschossen, werden. Genau das wollen der Sportfischer-Verein Bremen und die Jägerschaft auch im kleinsten Bundesland erreichen und haben sich mit diesem Anliegen an die Naturschutzbehörde gewandt – die signalisiert Ablehnung.
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