Erneute Niederlage des Bremer Polizisten, der 2015 vom Amtsgericht Bremen wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde: Das Landgericht Bremen hat die Berufung des Polizisten jetzt zurückgewiesen, es bleibt bei der Verurteilung.
In der Sache geht es um einen Vorfall aus dem Mai 2013. Damals soll der Polizist sein Opfer vorsätzlich körperlich misshandelt haben. Mit mehreren Schlägen habe er dem damals 54-Jährigen, den er fälschlicherweise für einen Einbrecher hielt, bei einer Personenkontrolle schwere Verletzungen zugefügt, heißt es. Der Mann trug mehrere Brüche im Gesicht, Einblutungen im Auge sowie Riss- und Quetschwunden davon. Er wurde zwölf Tage lang stationär behandelt, war anschließend drei Monate arbeitsunfähig und befindet sich bis heute in psychotherapeutischer Behandlung.
Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte 2015 ausgesagt, dass das Opfer massiven Widerstand geleistet und seinerseits ihn, den Polizisten, bedroht habe. Dies verwarf das Gericht als reine Schutzbehauptung und einen „besonders verwerflichen Versuch“, das eigene Handeln zu vertuschen. Der Polizist wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, was ihn seinen Job kosten würde.
Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Polizist wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft – wegen der „besonderen Brutalität und der schweren Verletzungen“ – eine höhere Strafe. Vor dem Landgericht wurde der gesamte Fall nun noch einmal aufgerollt. Am Ende wies die zuständige Strafkammer beide Berufungen zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann von beiden Seiten noch Revision eingelegt werden.