„Der Zugang zu Wasser ist ein unveräußerliches Menschenrecht“ – unter diesem Motto haben am Montag Mitglieder der Linken-Bürgerschaftsfraktion vor dem Jobcenter West gegen Wasser- und Stromsperren durch die Versorger protestiert und über Hilfsangebote informiert. Die SWB habe in den ersten fünf Monaten dieses Jahres bereits 400 Mal Wasser- und 2351 Mal Stromanschlüsse im Land kappen lassen, so Vertreter der Linken. Dies sei ein Zeichen sich ausbreitender Armut. Ihr sozialpolitischer Sprecher, Peter Erlanson, fordert ein Verbot von Energiesperren.
Insgesamt hat die SWB in Bremen und Bremerhaven im vergangenen Jahr über 5000 Mal den Strom und rund 850 Mal das Wasser abgestellt, weil Rechnungen nicht bezahlt worden sind. „Ich hätte nicht erwartet, dass so viele Haushalte betroffen sind“, sagte Peter Erlanson. Zum Vergleich: Bundesweit haben die Versorger im Jahr 2012 rund 322 000 Mal die Stromversorgung gekappt. Das berichtet die Bundesnetzagentur. Eine Zahl für 2013 liegt noch nicht vor. Wie oft in Deutschland Haushalte ohne Wasser auskommen mussten, ist nicht bekannt.
Peter Erlanson betonte, Menschen mit wenig Geld von der Strom- und Wasserversorgung abzuschneiden, sei für diese eine der härtesten Maßnahmen überhaupt. Die Linken in Bremen, aber auch Politiker anderer Fraktionen haben sich deshalb schon mehrfach dafür eingesetzt, dass Stromsperren zumindest „weitestgehend verhindert“ und vorbeugende Angebote ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalition hat die Bürgerschaft bereits angenommen.
Den Politikern der Linken-Fraktion geht das aber nicht weit genug. Das Sperren der Wasserzufuhr infolge von Zahlungsrückständen verletze das „Grundrecht auf Wasser“. Vom Senat verlangt die Fraktion deshalb, „regulierend einzugreifen“. Bisherige Aufforderungen seitens der Bürgerschaft seien im Sande verlaufen, kritisierte Erlanson.
Vor wenigen Tagen hatte dagegen der Senat auf Anfrage der CDU erklärt, die „Zusammenarbeit der Behörden mit der SWB bei einer drohenden Wasserabschaltung“ sei weiter verbessert worden. Sofern die Sozialbehörden von drohenden oder bestehenden Versorgungssperren Kenntnis erhielten, würden sie Betroffene beraten und Empfänger von Transferleistungen unter anderem auf die kostenlose Rechtsberatung hinweisen. Beide Seiten, so der Senat, könnten zudem vereinbaren, dass die Behörden Abschlagszahlungen direkt an den Versorger leisten.
Schwieriger sei es, wenn der Vermieter – wie im Fall eines Hauseigentümers in Aumund – Geld für die Energieversorgung kassiere, dieses jedoch nicht an den Versorger weiterleite und deshalb die Anschlüsse der Mieter gesperrt werden. Die Möglichkeiten der Verwaltung seien in diesen Fällen sehr eingeschränkt, berichtet der Senat. Zur Begründung heißt es, das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verordnung zu den Versorgungsbedingungen ließen die Wassersperre zu.