Freispruch für Olaf Latzel. Das Landgericht hat am Freitagmorgen der Berufung des Pastors der St.-Martini-Gemeinde stattgegeben. Anders als das Amtsgericht sah es in seinen Äußerungen zu Homosexualität, Gender und den Teilnehmern am Christopher-Street-Day den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt an. Latzel habe nicht zum Hass aufgestachelt, seine Aussagen zur Homosexualität seien durch die Bibel gedeckt und theologisch vertretbar, womit er sich zumindest in diesem Punkt auf die Religionsfreiheit berufen könne.
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