Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte, Gewerbeobjekt oder unbebautes Grundstück: Auf jeden Eigentümer einer Immobilie kommt ab Juli die Aufgabe zu, dem Finanzamt zahlreiche Grundstücksdaten zu übermitteln. Und zwar ausschließlich digital über ein individuelles Benutzerkonto, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Unter anderem wird das entsprechende Eingabeformular unter www.elster.de dann nach Wohnungsgröße, Grundstücksfläche, Baujahr, Flurstücksnummer und Bodenrichtwert fragen. Aus diesen Angaben will die Behörde einen neuen Einheitswert für jede Immobilie berechnen, der die Grundlage für die reformierte Grundsteuer sein wird, die ab 2025 gezahlt werden muss. Bis dahin gelten noch die alten Steuerbescheide, die auf einem Immobilien-Einheitswert von 1964 basieren.
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