Die Änderungen für den Landesmindestlohn, die Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) bereits Ende Januar angekündigt hatte, haben die letzte parlamentarische Hürde genommen: Am Mittwoch haben die Regierungsfraktionen für eine Neuauflage des Landesmindestlohngesetzes gestimmt. Künftig soll er jedes Jahr von der Landesmindestlohnkommission überprüft werden, außerdem soll bei der Berechnung neben der Lohn- und Preisentwicklung auch die Alterssicherung berücksichtigt werden.
„Mit diesem Gesetz soll der Lohn so bemessen werden, dass er den Lebensunterhalt von in Vollzeit arbeitenden Menschen, auch im Alter, absichert“, erklärte Vogt die Idee hinter der Gesetzesnovelle. „Wir gehen damit als gutes Beispiel voran.“ Wie hoch der Landesmindestlohn ist, von dem Menschen in kommunaler Anstellung oder bei Tätigkeit im kommunalen Auftrag profitieren, entscheidet auch weiter die paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommission. Allerdings hatte Vogt schon vor einigen Wochen betont, dass sie eine Erhöhung von aktuell 11,13 Euro auf 12,19 Euro für angemessen halte.
Der Landesmindestlohn ist nicht erst seit Mittwoch unter Vertreterinnen und Vertretern von CDU und FDP umstritten. So machten auch die Rednerinnen in der Debatte um die Gesetzesnovelle erneut deutlich, dass sie der Richtlinie wenig abgewinnen können. „Warum hebeln Sie die Autonomie der Tarifpartner aus?“, fragte Bettina Hornhues (CDU) an den Senat gewandt. Sie verwies darauf, dass die Landesregierung die Ergebnisse verschiedener Bundesinitiativen, beispielsweise der Rentenkommission, abwarten solle. Zudem leiste der bundesweite Mindestlohn schon jetzt eine erhebliche Verbesserung für Arbeitnehmer. Deshalb gelte es, eine Erhöhung des allgemeinen Mindestlohnes abzuwarten und zusätzlich die Tarifautonomie zu schützen. „Sie starten Ihre Legislatur mit Aktionismus“, so Hornhues.
Eine ausreichende Lohnuntergrenze
Auch aus Sicht von Lencke Wischhusen (FDP) ist der Bundesmindestlohn eine ausreichende Lohnuntergrenze. „Die Bremer Landespolitik mischt sich in die Lohnfindung ein“, so Wischhusen. Sie kritisierte vor allem die Bürokratie, die kommunale Aufträge für Firmen durch den Landesmindestlohn mit sich bringen würden. „Das belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen“, so Wischhusen.
Grünen-Politikerin Henrike Müller mahnte die Oppositionsfraktionen zur Mäßigung: „Ich bin irritiert über die Debatte, die hier geführt wird.“ Der Landesmindestlohn stehe nicht grundsätzlich zur Disposition, auch sei eine jährliche Überprüfung nicht mit einer jährlichen Erhöhung gleichzusetzen. „Das müsste doch im Interesse der Opposition sein“, so Müller. Allerdings räumte sie auch ein, dass der Landesmindestlohn eine Krücke sei, um fehlende Tarifbindung in zahlreichen Sektoren und einen unzureichenden Bundesmindestlohn abzufedern. Denn letztlich müsse mit diesen beiden Hebeln eine Existenzsicherung für Arbeitnehmer in Vollzeit geschaffen werden. Vogt betonte dieses Ziel noch einmal zum Abschluss der Debatte: „Wer für Bremen oder im Auftrag von Bremen arbeitet, der muss einen entsprechenden Lohn bekommen.“