Bremen. Am 22. Mai werden in Bremen ein neues Landesparlament und die neue Stadtbürgerschaft gewählt. Erstmals können die Wahlberechtigten fünf Stimmen abgeben. Die wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Wahlrecht beantwortet die Fotostrecke.
Fotostrecke So funktioniert das neue Bremer Wahlrecht
Bremen. Am 22. Mai werden in Bremen ein neues Landesparlament und die neue Stadtbürgerschaft gewählt. Erstmals können die Wahlberechtigten fünf Stimmen abgeben. Die wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Wahlrecht beantwortet die Fotostrecke.
Bremen wählt am 22. Mai 2011 ein neues Landesparlament und die Vertreter für die Stadtbürgerschaft. Dafür haben die Bremer fünf Stimmen.

Außerdem wird über die Zusammensetzung der Beiräte in den Stadtteilen entschieden. Das Bild zeigt eine Beiratssitzung in Hemelingen im Januar 2011.

Der Wahlzettel ist entsprechend lang, allerdings wird es - anders als in diesem Bild - ein Heft sein.

Ihre fünf Stimmen können die Bremer frei verteilen. Sie können zum Beispiel fünf Mal die gleiche Person wählen oder ihre Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen.

Wer weniger als fünf Kreuze macht, verschenkt Stimmen. Wenn mehr als fünf oder gar keine Stimme abgegeben werden, ist die Wahl ungültig.

Das Fünf-Stimmen-Prinzip hat einige Vorteile: Die Wähler können sich gezielt für Personen entscheiden, die sie schätzen. Auch Kandidaten ohne einen Top-Listenplatz haben so die Chance, ins Parlament einzuziehen.

Früher war das anders. Dieser Wahlzettel aus dem Jahr 2007 zeigt, dass jeder Wähler nur eine Stimme hatte. Damals war viel entscheidender, auf welchem Listenplatz die Kandidaten standen.

Erstmals dürfen in Bremen auch 16- und 17-Jährige wahlen gehen.

Am Wahlabend wird es kein vorläufiges amtliches Endergebnis geben. Lediglich eine Hochrechnung zur Sitzverteilung ist zu erwarten. Allerdings wird sich erst in den folgenden Tagen klären, wer den Sitz erhält.