Bremen. Am 22. Mai wird die Bürgerschaft gewählt. Um das neue Wahlsystem zu erklären, gibt es in Bremen und Bremerhaven fünf Schnupperwahllokale. Wir erklären das Procedere Schritt für Schritt.
Fotostrecke So funktioniert das neue Wahlrecht
Bremen. Am 22. Mai wird die Bürgerschaft gewählt. Um das neue Wahlsystem zu erklären, gibt es in Bremen und Bremerhaven fünf Schnupperwahllokale. Wir erklären das Procedere Schritt für Schritt.
So sieht das Schnupperwahllokal in der Bürgerschaft aus.

In der Wahlkabine liegt ein Musterstimmzettel bereit.

Im Inhaltsverzeichnis sind die verschiedenen Listen der Parteien aufgelistet.

Auf der entsprechenden Seite stehen die Kandidaten der einzelnen Parteien.

Neben den Namen gibt es jeweils fünf Kreise. In diese Kreise werden die Kreuze gesetzt.

Insgesamt fünf Stimmen hat jeder Wähler. Diese können ganz individuell verteilt werden. Auch Wahlzettel mit weniger als fünf Stimmen sind gültig.

Die Stimmen können zwischen den einzelnen Kandidaten aufgeteilt werden oder an die gesamte Partei gehen. Dafür müsste man fünf Kreuze oben links hinter "Gesamtliste" machen.

Nachdem alle Kreuze gemacht wurden, geht man mit dem Wahlzettel zur Urne - und erwartet dann gegen 21.45 Uhr die erste Hochrechnung des Wahlergebnisses.