Die Stadtbürgerschaft wird noch im Februar über das wirksame Volksbegehren zur Rennbahn entscheiden. Wie der WESER-KURIER erfuhr, wird es am Donnerstag, 21. Februar, eine außerordentliche Sitzung geben, die um 15 Uhr beginnen soll. Formell muss das noch der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft beschließen, der am 12. Februar tagt.
Weil die Bürgerinitiative Rennbahngelände Bremen deutlich das erforderliche Quorum für ein Volksbegehren erreicht hat, muss die Stadtbürgerschaft entscheiden, wie sie damit umgeht. Sie muss das Volksbegehren ablehnen, damit es zu einem Volksentscheid kommt. Ob die Wähler am Tag der Bürgerschaftswahl (26. Mai) auch über die Bebauung entscheiden sollen, ist ebenfalls noch offen.