Registergericht Bremen Kein Formfehler bei Wahl des LSB-Präsidiums

Das Vereinsregister hat die Vorgänge rund um die Vorstandswahl des Landessportbundes Bremen geprüft und keinen Formfehler festgestellt. Die Wahl muss also nicht wiederholt werden, das Präsidium ist im Amt.
26.01.2023, 12:39 Uhr
Lesedauer: 2 Min
Zur Merkliste
Kein Formfehler bei Wahl des LSB-Präsidiums
Von Frank Büter

Viel Lärm um nichts: Bei der Wahl des neuen Präsidiums des Landessportbundes (LSB) Bremen hat es laut Auskunft des Registergerichts keinen Formfehler gegeben; die Wahl muss demnach also auch nicht wiederholt werden. "Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Mängel", erklärte Stefan König, Pressesprecher und Richter am Amtsgericht Bremen, gegenüber dem WESER-KURIER. Beanstandet wurde demnach nur die fehlende Amtsannahmeerklärung von Andreas Schnabel, der beim Sporttag am 26. November im GOP-Theater Bremen neben Jens Steinmann, der im Amt bestätigten Helke Behrendt und der neuen Präsidentin Eva Quante-Brandt in das vierköpfige geschäftsführende Präsidium gewählt wurde. Diese Erklärung müsse nachgereicht werden, sagte Stefan König. Da es überdies auch keine Anfechtung der Wahl gegeben habe, werde nun die Umtragung des LSB-Präsidiums im Vereinsregister notariell umgesetzt, erläuterte der Pressesprecher.

Alles lesen mit

1 Monat für
0,00 €

JETZT BESTELLEN

danach 8,90 € / Monat
monatlich kündbar

Osterangebot

6 Monate für
3,99 € / Monat

ANGEBOT SICHERN

55% sparen
danach 8,90 € / Monat

Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.

Mehr zum Thema
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)

Das könnte Sie auch interessieren