Der Bremer Rennverein darf in diesem Spätsommer nun doch noch einen Galopprenntag im Bremer Osten ausrichten. Diesen Beschluss hat das Bremer Verwaltungsgericht am Montagnachmittag gefällt. "Die Pferde dürfen laufen", teilte Pressesprecher Carsten Bauer auf Anfrage des WESER-KURIER mit. Die Stadtgemeinde Bremen wird demnach per einstweiliger Anordnung durch das Verwaltungsgericht verpflichtet, dem Bremer Rennverein das Gelände für die Ausrichtung eines Galopprenntages am Wochenende 11./12. September 2021 zur Verfügung zu stellen. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberlandesgericht sei derweil noch möglich, sagte Bauer. Das weitere juristische Vorgehen werde zunächst hausintern geprüft, heißt es dazu aus der Wirtschaftsbehörde. Für weitere Schritte und Bewertungen sei eine ressortübergreifende Prüfung und Abstimmung nötig, teilte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt mit.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.