Bremen-Nord. Das Bauamt Bremen-Nord ist personell nicht gut aufgestellt. Das ist lange bekannt. Zusagen für eine personelle Stärkung gab es bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken. Zuletzt hat Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) im Januar in einer Konferenz mit dem Nordbremer Regionalausschuss gesagt, sie wolle mit dem Geld der eingesparten Stelle des Amtsleiters neue Arbeitsplätze finanzieren. Das habe die Behörde in den Haushaltsverhandlungen vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation versucht das Bauamt aktuell, sein Arbeitsvolumen zu reduzieren. Die Behörde will zahlreiche alte Bauleitplanverfahren einstellen. Das erfuhren die Mitglieder des Bauausschusses Burglesum jetzt in ihrer jüngsten Sitzung vom stellvertretenden Bauamtschef Klaus Koch.
Ein weiterer Grund für die Einstellung der Altverfahren ist ein im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel: Bis 2023 sollen insgesamt 10.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Deshalb möchte das Bauamt seinen Fokus auf die Bearbeitung von Großprojekten legen. An anderer Stelle sollen die Mitarbeiter entlastet werden. Kochs Worten nach hat das Bauamt eine Liste mit 34 Altverfahren erstellt, bei denen die Planungsziele nach Einschätzung der Behörde inzwischen überholt oder die Erfordernisse für eine Bauleitplanung nicht mehr gegeben sind. Davon betroffen sind 13 Bauleitverfahren in Blumenthal, zehn in Vegesack und elf in Burglesum.
Beratung in den Beiräten
Über die Einstellung der Verfahren soll in den nächsten Wochen in den jeweiligen Beiräten beraten werden. In der Diskussion, die die Mitglieder des Burglesumer Bauausschusses führten, zeichnete sich bereits ab, dass die Einstellung von Verfahren in dem geplanten Ausmaß kritisch gesehen wird. Am 27. April wird sich der Beirat Burglesum mit dem Thema befassen. Ortsamtsleiter Florian Boehlke sagte: „In dem Zusammenhang wird sicher auch die Personalsituation im Bauamt noch einmal Thema werden.“
Koch stellte alle Planverfahren vor, die nach Ansicht des Bauamts in Burglesum eingestellt werden könnten. Darunter sind einige, die schon sehr alt sind. So stammt der Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 936 B „östlich Raschenkampsweg“ bereits aus dem Jahr 1977. 1982 wurde das Gebiet in zwei Planbereiche aufgeteilt. „Das Ziel des Bebauungsplans sollte die Sicherung von Knoops Wald sein“, so Koch. Das habe sich überholt, weil ein Großteil des Gebiets inzwischen durch Denkmalschutz und Landschaftsschutz abgesichert sei. „Lediglich ein kleiner Bereich an der Kastanienallee könnte noch bebaut werden.“
Der Planaufstellungsbeschluss für den Bauplan 937 „Stader Landstraße“ ist ebenfalls schon alt. Er stammt aus dem Jahr 1983. Ziel war damals unter anderem die Intensivierung der gewerblichen Nutzung im nördlichen Bereich und die Sicherung der „gemischten Nutzung“ in Höhe der Straße Marßel. Auch dieses Verfahren könnte eingestellt werden, so Koch, unter anderem weil das Interesse von Eigentümern fehle. „Für Teilflächen wie den Baumarkt könnten eigene Verfahren eingeleitet werden.“
Ebenfalls eingestellt werden sollen laut Koch die Verfahren für den B-Plan 972 „Brokkampweg/Wörpestraße“ in Grambke aus dem Jahr 1999 (dort wurden laut Koch inzwischen Neubauten nach Paragraf 34 im Baugesetzbuch genehmigt), den B-Plan 1231 A „Sandentnahmesee“ von 1995 (die Folgenutzung des heutigen Sportparksees Grambke wurde nach Paragraf 35 im Baugesetzbuch genehmigt), den B-Plan 1231 B „Werderlandsee“ (die geplante Erweiterung des Sandentnahmesees wurde hinfällig, weil dort zu wenig Sand vorhanden ist) und den B-Plan 1233 „Swinemünder Straße“ (dort sollte Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht werden, laut Koch gibt es jedoch kein Interesse der Eigentümer und der Erschließungsaufwand wäre zu hoch).
Auf der Liste stehen zudem die Verfahren für den B-Plan 1235 „Am Kapellenberg/Gut Weilen“, mit dem der Bestand von Feuerwache und Kutscherhaus abgesichert werden sollte (wurde nach Paragraf 34 im Baugesetzbuch gesichert), den B-Plan 1239 „westlich Dunge-Siedlung“ (Wohnungsbaupläne können wegen eines Biotops nicht realisiert werden), den B-Plan 1272 „Waldwinkel/Birkenhof“ (eine Verdichtung wird nicht mehr verfolgt, das Siedlungsbild kann über eine Gestaltungssatzung gesichert werden), den B-Plan 1276 „Rauchs Gut“ (Ziele wurden über Vorhaben- und Erschließungspläne realisiert) sowie den B-Plan 1277 „westlich Zentrum Lesum“ (die vorhandene Bebauungs- und Freiraumstruktur kann über Paragraf 34 im Baugesetzbuch in Verbindung mit dem B-Plan-Vorentwurf gesichert werden).