Die Baudeputation hat über ein Ortsgesetz zum Schutz der Wohnsiedlungen Waldwinkel und Birkenhof/Am Mammutbaum in St. Magnus beraten. Das Ergebnis: Die Deputierten bitten die Stadtbürgerschaft und den Senat, eine sogenannte Erhaltungssatzung als Ortsgesetz zu beschließen. Damit könnte das Ortsbild in dem rund 6,2 Hektar großen Areal zwischen den Straßen Unter den Linden beziehungsweise Lesumer Heerstraße und der A 270 bald unter besonderen Schutz gestellt werden.
Das Gebiet umfasst mit den Straßen Waldwinkel, Eibenstraße, Am Mammutbaum sowie Teilabschnitten der Straßen Lesumer Heerstraße, Birkenhof und Neue Konsulnstraße zwei etwa gleich große Einfamilienhaussiedlungen. Für Eigentümer von Immobilien in diesem Bereich bedeutet der Erlass einer Erhaltungssatzung, dass sie künftig sämtliche Neubauten, Nutzungsänderungen und den Abriss baulicher Anlagen auf ihren Grundstücken beantragen und behördlich genehmigen lassen müssen. Ebenso geschützt sind die zahlreichen großen Bäume innerhalb des Gebietes.
Die Siedlung Waldwinkel umfasst 31 Einzel- und Doppelhäuser. Sie entstand 1937 im Auftrag der Deutschen Schiffs- und Maschinenbau GmbH (Deschimag). Der Architekt der Siedlung, Albert Thölken, war auch verantwortlich für die Planung der Siedlung „Am Lindenberg“. Am Lindenberg wurden im Auftrag der AG Weser 1938 fast zeitgleich 22 Einfamilienhäuser im Heimatstil errichtet. Diese Siedlung steht bereits seit Dezember 1998 unter Erhaltungsschutz.
Die Siedlung Birkenhof wurde ursprünglich als „Parkwohnanlage St. Magnus“ in den zwei
Bauabschnitten „Birkenhof“ (ab 1965) und „Schellhaas Park“ im Norden (ab 1969) von der Nordbremischen Gesellschaft für Wohnungsbau errichtet. Maßgeblich war eine mit der Bremer Treuhandgesellschaft abgestimmte planerische Konzeption von 1961 mit der Verwendung einer Reihe standardisierter Haustypen. Beide Siedlungen weisen Fachleuten zufolge die jeweils zeittypischen Formen des Siedlungsbaus auf.