Sie haben nicht nur Freunde, doch bringen sie Klarheit: Gerichtsentscheidungen. Dies gilt auch für das vor Kurzem getroffene Votum des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, die anhängigen Klagen gegen das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 von Bremen über Stuhr nach Weyhe abzuweisen und eine Revision nicht zuzulassen (wir berichteten). Das Urteil stößt auf viele Befürworter, aber in Huchting und jenseits der Stadtgrenzen auch auf Gegenwind.
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