Brandstiftung und Volksverhetzung Gericht verurteilt Angeklagten zu Bewährungsstrafe

Das Landgericht hat am Dienstag einen Bremer wegen schwerer Brandstiftung und Volksverhetzung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte 2012 Feuer am Haus seiner türkischen Nachbarn gelegt.
13.03.2018, 15:52 Uhr
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Gericht verurteilt Angeklagten zu Bewährungsstrafe
Von Nina Willborn

Schuldig wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Volksverhetzung und Sachbeschädigung: Das Landgericht hat am Dienstag einen 30-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sechs Monate der Strafe gelten wegen Verfahrensverzögerung als bereits verbüßt – verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahr 2012.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bremer nach einer Gartenparty im Juli Feuer am Haus seiner türkischen Nachbarn in Woltmershausen gelegt hatte. "Er hat billigend in Kauf genommen, dass die Haustür in Brand gerät und das Feuer selbstständig weiterbrennt", begründete die vorsitzende Richterin Miriam Trampenau das Urteil. Ein Mitglied der türkischen Familie hatte den Brand bemerkt und gelöscht. Trotzdem habe es sich um schwere Brandstiftung gehandelt, weil Menschen im Haus wohnten und der Täter keine Rettungsbemühungen unternahm.

Auch den Anklagepunkt der Volksverhetzung sah das Gericht als erwiesen an, weil der Bremer und Gäste der Grillparty "Ausländer raus" gerufen hatten, außerdem gab es die Aussage "Einer fackelt gleich diese Ausländerbude ab". Die Kammer wertete beides als Angriff auf die Menschenwürde der Familie. Ein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat sei allerdings nicht erkennbar. "Es gibt keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Einstellung des Angeklagten", sagte die Richterin. Auch eine Durchsuchung seiner Wohnung habe keine Hinweise darauf geliefert.

Positiv wertete das Gericht, dass der Mann gestanden hatte, auch wenn er sich aufgrund starken Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt nicht mehr daran erinnern konnte, das Feuer tatsächlich gelegt zu haben. Er hatte es aber auch nicht abgestritten. Außerdem hatte er sich während des Prozesses bei einem als Zeuge auftretenden Sohn der türkischen Familie entschuldigt und grundsätzlich Reue gezeigt. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe wurde der Angeklagte dazu verurteilt, neben den Prozesskosten binnen drei Jahren 1500 Euro an das Flüchtlingszentrum "Refugio" zu zahlen.

Man werde das Urteil akzeptieren, sagte Anwalt Mathias Jung. Er kritisierte die lange Verfahrensdauer: Seit der Tat sind fast sechs Jahre vergangen. Jung: "Das ist unerträglich."

Die türkische Familie war der Urteilsverkündung aus Protest ferngeblieben, weil ihre Nebenklage am zweiten Prozesstag abgewiesen worden war.

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