Der verurteilte Drogenhändler Ibrahim Miri hat wenige Monate vor seiner Abschiebung in den Libanon vom Landgericht und vom Oberlandesgericht Bremen (OLG) eine positive Sozialprognose bescheinigt bekommen und ist deshalb im Dezember 2018 auf Bewährung aus dem Gefängnis frei gekommen. Dies bestätigte ein Sprecher des Bremer Oberlandesgerichts.
Das führende Clan-Mitglied Miri war 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Miris Anwalt Albert Timmer kritisiert, dass die Abschiebung in den Libanon im Juli erfolgt sei, obwohl es diese Sozialprognose gab und die Behörden gewusst hätten, dass Miri sich von seinem bisherigen sozialen Milieu habe distanzieren wollen. So habe sein Mandant geplant, mit seiner kranken Mutter zu seiner Lebensgefährtin in ein anderes Bundesland zu ziehen. Die Lebensgefährtin sei deutsche Staatsbürgerin, mit ihr bekomme er im Dezember das zweite gemeinsame Kind. Doch ist diese Wende glaubhaft? Der „Tagesspiegel“ zitiert einen Insider mit den Worten: „Ich glaube ihm den Ausstieg.“
Wie reagiert die Bremer Innenbehörde auf die Vorwürfe des Anwalts, dass die Sozialprognose vor der Abschiebung ignoriert worden sei und dass Miri mit der Abschiebung in einer nächtlichen Aktion keine Möglichkeit gelassen worden sei, dagegen mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vorzugehen? Auf den ersten Vorwurf in Bezug auf die Sozialprognose ging die Innenbehörde von Senator Ulrich Mäurer (SPD) gegenüber dem WESER-KURIER nicht ein.
Die Behörde teilte mit Blick auf die Kurzfristigkeit der Abschiebung mit: „Der Abschiebungstermin durfte nicht angekündigt werden“ – und bezog sich auf Paragraf 59, Absatz 1, Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes. „Die Abschiebung ist im Übrigen Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens, weitere Angaben dazu wird der Senator für Inneres daher zu diesem Zeitpunkt nicht machen.“ Auch gegenüber dem „Tagesspiegel“ wollte sich die Behörde nicht zu der Frage äußern, ob sie die angebliche Wende Miris für glaubwürdig hält.
Miri ist illegal nach Deutschland eingereist und am Mittwoch beim Besuch der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen-Nord von der Polizei festgenommen worden. Seit Mittwochabend sitzt er in Abschiebehaft. Anwalt Timmer klagt nach eigenen Worten nachträglich gegen die Abschiebung in den Libanon und gegen die aktuelle Abschiebehaft.
Timmer zufolge hat Miri Asyl beantragt. Dies begründete er mit angeblichen Todesdrohungen aus Kreisen der Hisbollah-Milizen wegen eines alten „Blutrachekonflikts“. Die Bamf-Zentrale in Nürnberg soll den Antrag prüfen, nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur möglichst schon in der kommenden Woche. Die Bremer Innenbehörde teilte mit: „Am Ende werden die Gerichte entscheiden, ob ein Asyl-Antrag zu Recht oder zu Unrecht gestellt wurde.“ (cah mit Material vom Tagesspiegel)