Im Bremer Stadtgebiet sollen kurzfristig mindestens acht weitere Plätze in Einrichtungen zur Sterbebegleitung geschaffen werden. Diese Forderung erhebt die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft. Außerdem erwarten die Sozialdemokraten vom Senat eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, für Todkranke einen Rechtsanspruch auf Hospizversorgung gesetzlich zu verankern.
„Das ist dringend geboten, denn es gibt viele sterbenskranke Menschen, die vereinsamt sind und von niemandem die Zuwendung bekommen, auf die ein Mensch am Ende seiner Tage Anspruch haben sollte“, meint der SPD-Sozialpolitiker Klaus Möhle. Er hofft, dass sich die Grünen einem entsprechenden Entschließungsantrag in der Bürgerschaft anschließen werden.
Vom Koalitionspartner ist zu hören, dass das Thema voraussichtlich in der kommenden Woche in der turnusmäßigen Fraktionssitzung beraten werden soll. Dass sich bei der Versorgung von Todkranken in den vergangenen Jahren schon einiges gebessert hat, gesteht Möhle durchaus zu.
Ein wichtiger Schritt sei das 2015 vom Bundestag beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz gewesen, mit dem die Sterbebegleitung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wurde. „Der steigende Zuschuss der GKV trägt insgesamt dazu bei, dass Hospizdienste mehr finanziellen Spielraum erhalten, auch um die Trauerbegleitung der Angehörigen mit zu unterstützen“, heißt es in dem SPD-Antrag.
Lange Wartezeiten in vielen Einrichtungen
Gleichwohl sei das Angebot an Hospizplätzen bundesweit und auch in Bremen rein zahlenmäßig noch zu gering. Vielen Einrichtungen hätten lange Wartezeiten, so dass die Todkranken versterben, bevor sie dort untergebracht werden können. Beispiel: die Bremer „hospiz:brücke“ am Waller Park, deren Warteliste im Schnitt zwanzig Personen aufweist.
Ein Drittel dieser Personen schafft es in der Regel nicht mehr aufgenommen zu werden. Das noch relativ junge Lilge-Simon-Stift in Bremen-Nord ist durchgängig ausgelastet. Der Bedarf an zusätzlichen Hospizplätzen in Bremen liege also auf der Hand, sagt Klaus Möhle.
Ein bundesgesetzlicher Anspruch auf hospizliche Versorgung könne und müsse dieser Unterversorgung abhelfen. Die acht zusätzlichen Plätze in der Stadtgemeinde Bremen sollten nach Möhles Auffassung bis Ende 2019 bereitstehen. Sollte eine Finanzierung über Stiftungen nicht möglich sein, wäre aus seiner Sicht die Kommune gefragt.