Bremen und Niedersachsen bereiten sich auf die Impfpflicht gegen Masern vor, die ab März kommenden Jahres in Deutschland in Kraft treten soll. „Es wurde bereits eine Arbeitsgruppe zur Impfpflicht eingesetzt“, sagte Malte Hinrichsen, Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke), dem WESER-KURIER.
Das Gesetz sieht vor, dass die Gesundheitsämter unter anderem für die Kontrolle der Impfnachweise aus Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen zuständig sein sollen. Tausende Kinder und Erwachsene in Bremen und Niedersachsen werden unter die Masern-Impfpflicht fallen. In Niedersachsen warten die Behörden auf den endgültigen Gesetzestext, um konkrete Maßnahmen für die vorgesehenen Kontrollen umzusetzen, wie ein Sprecher von Ministerin Carola Reimann (SPD) betonte. „Das Sozialministerium ist mit den Akteuren in ständigem Austausch, es werden thematische Sitzungen einberufen.“
Masernimpfung muss nachgewiesen werden
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 19. Juli beschlossen. Er sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in Kita und Schule nachweisen müssen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher, Tagesmütter, Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünften oder auch Ferienlagern.
„Die verpflichtende Impfung gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich März 2020. Kinder, die zu dem Zeitpunkt bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, sowie Beschäftigte, die bereits in einer der betroffenen Einrichtungen tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft oder immun sind“, bestätigte Teresa Nauber, Sprecherin im Bundesgesundheitsministerium dem WESER-KURIER. Die Einrichtungen müssen dies überprüfen und Impfsäumige dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Behörden sollen aber auch selbst aktiv werden und entsprechende Nachweise anfordern – und bei Bedarf ein Bußgeld verfügen. Impfsäumige und Einrichtungen, die ungeimpften Kindern Zutritt gewähren oder ungeimpftes Personal beschäftigen, erwarte ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro, so die Sprecherin.
Ausgenommen von der Impfpflicht sind Erwachsene, die vor 1970 geboren wurden, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht und dagegen immun sein dürften. Auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sind davon befreit. Allerdings müssen sie dies nachweisen. Bis auf Zahnärzte dürfen künftig alle Ärzte impfen.
Anlass für die Impfpflicht sind unter anderem Masern-Ausbrüche in den vergangenen Jahren. Laut Bundesgesundheitsministerium geht es aber nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um die sogenannte Herdenimmunität – die Verhinderung der Weiterverbreitung von Masern in der Bevölkerung. Dafür müsse bei der zweiten Masern-Impfung eine Quote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote werde im Bundesschnitt nicht erreicht, auch Bremen und Niedersachsen liegen darunter: Bei den Schuleingangsuntersuchungen 2018/19 hatten in Bremen rund 92 Prozent der Kinder die zweite Impfung. In Niedersachsen lag sie 2017 bei 93,3 Prozent. Wie viele Erwachsene geimpft sind, dazu gibt es keine Zahlen.