Werbeverbot für Tabakwaren „Geschenke an die Tabaklobby“

Das geplante Werbeverbot für Tabakwaren kennt Ausnahmen, nicht nur historische Mosaike wie im Hauptbahnhof. Dennoch hält die grüne Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther es für einen Meilenstein.
02.07.2020, 05:00 Uhr
Lesedauer: 3 Min
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„Geschenke an die Tabaklobby“
Von Timo Thalmann
An diesem Donnerstag wird der Bundestag aller Voraussicht nach beschließen, dass Werbung für Tabakwaren verboten wird. Als Gesundheitspolitikerin ist Ihnen das Thema eine Herzensangelegenheit. Wie zufrieden sind Sie mit dem Gesetz?

Kirsten Kappert-Gonther : Das Tabakwerbeverbot ist überfällig. Tabakwerbung konterkariert alle Präventionsbemühungen. Darum war ein Werbeverbot für Tabakwaren eines meiner politischen Ziele für meine erste Legislaturperiode im Bundestag. Ich habe mit meiner Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem noch immer auf Plakaten und mit Spots im Kino für Zigaretten geworben werden darf. Vor allem die Union hat lange gebraucht, um hier zur Einsicht zu kommen.

Als ich Bundeskanzlerin Angela Merkel im Parlament im Juni des vorigen Jahres gefragt habe, wie es denn nun mit dem Werbeverbot aussehe, zu dem sich Deutschland mit seiner Unterschrift zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs schließlich verpflichtet hat, da hat sie den schönen Satz gesagt: „Wenn es nach mir geht, sollten wir das Tabakwerbeverbot haben, also die Werbung für Tabakprodukte verbieten.“ Das hat für etwas Unruhe in ihrer Fraktion gesorgt. Dazu passt, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nach meiner Ansicht immer noch hinter dem Wünschenswerten und Möglichen zurückbleibt.

Werden sie dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen trotzdem zustimmen?

Ja, er ist ein echter Meilenstein der Gesundheitspolitik und das ist auch dem umfassenden Druck zu verdanken, von der Zivilgesellschaft und auch von uns Grünen. Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss erwarte ich eine breite Mehrheit.

Das „Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“, wie es offiziell heißt, sieht vor, jegliche Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zu untersagen. Ausdrücklich sind auch E-Zigaretten und sogar nikotinfreie elektrische Varianten damit gemeint. Was geht Ihnen da nicht weit genug?

Das Gesetz sieht lange Übergangsfristen vor, die schlicht ein Geschenk an die Tabaklobby sind. Das Werbeverbot greift erst ab Januar 2022, für Tabakerhitzer wie Iqos darf sogar bis Januar 2023 geworben werden und für E-Zigaretten nochmal ein Jahr länger bis Januar 2024. Wenn man etwas für richtig hält, kann man es auch gleich tun. Wir haben ja in jüngster Zeit an vielen Stellen gesehen, dass der Gesetzgeber auch sehr schnell handeln kann. Und das Werbeverbot ist nicht so umfassend, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Die Werbung an Außen- und Fensterflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels ist problematisch, da sie von Kindern und Jugendlichen stark wahrgenommen wird. Diese ist nun aber ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. Auch Kinowerbung ist nicht vollständig untersagt, sondern vor Filmen ohne Jugendfreigabe, also mit einem Publikum ab 18 Jahren, darf weiterhin Zigarettenwerbung gezeigt werden. Und nicht zuletzt sagt das Gesetz nichts zum Thema Sponsoring. Die Unternehmen dürfen darum zum Beispiel auch künftig noch Veranstaltungen mit ihrem Namenszug schmücken.

Die Tabakwirtschaft sagt, dass durch ihre Werbung niemand zum Rauchen animiert werde, der sich nicht ohnehin schon fürs Rauchen entschieden habe. Es gehe darum, Raucher von der jeweiligen Marke zu überzeugen. Bei Tabakerhitzern und E-Zigaretten werde für den Umstieg auf eine risikoärmere Variante des Konsums geworben.

Es ist sehr gut belegt, dass zwischen Werbung und Tabakkonsum ein direkter Zusammenhang besteht. Die Raucherquote liegt in Deutschland auch deswegen wesentlich höher als in vergleichbaren Staaten. Und gerade die jetzt noch bis 2024 erlaubte Reklame für E-Zigaretten zielt mit ihrer Symbolik aus Lifestyle und smarter Technologie auf eine jugendliche Zielgruppe. Die Industrie wird die lange Übergangsfrist sicher nutzen, um bis zum endgültigen Eintritt auch dieses Werbeverbots noch möglichst viele neue Konsumentinnen und Konsumenten zu gewinnen.

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Bremen ist eine Stadt mit einer langen Tradition im Tabakhandel und der Tabakverarbeitung. Den Hauptbahnhof ziert ein Wandmosaik, das 1951 als Werbefläche für die Martin Brinkmann AG angebracht wurde, auf deren ehemaligem Firmengelände jetzt ein neuer Stadtteil entsteht, der als Tabakquartier bezeichnet wird. Die Skandinavian Tobacco Group als weltgrößter Hersteller von Zigarren- und Pfeifentabak der Welt hat seine deutsche Niederlassung in der Überseestadt. Als Bremer Abgeordnete sehen Sie aber keinen Interessenkonflikt zu ihrem Engagement für das Werbeverbot?

Nein. Der Staat hat ja nicht nur das Recht, sondern die Verpflichtung, die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen. Ein historisches Werbemosaik aus den fünfziger Jahren muss nicht wegen des Werbeverbots verdeckt werden, wenn das die Sorge ist. Eine kritische Beschäftigung damit kann aber grundsätzlich nicht schaden. Gesundheit und Jugendschutz haben Vorrang und wir kennen heute die Folgen des Tabakkonsums doch sehr viel besser als früher.

Das Gespräch führte Timo Thalmann.

Info

Zur Person

Kirsten Kappert-Gonther (53) sitzt seit 2017 als Bremer Abgeordnete der Grünen im Bundestag. Die Ärztin ist gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion.

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