Schwachhausen. Eine Birke bringt zwei langjährige Nachbarn in Schwachhausen so in Harnisch, dass sie nun vor Gericht streiten. Während die Besitzerin den rund 60 Jahre alten Baum auf ihrem Grundstück in der Dietrich-Schäfer-Straße erhalten will, fühlt sich das Ehepaar nebenan durch den sogenannten Überwuchs gestört - herüberragende Äste, Laub, die 'Kätzchen' im Frühling und Wurzeln sollen ihr Grundstück nicht mehr verschmutzen und die Nutzung beeinträchtigen.
Die Vergleichsverhandlung vor dem Amtsgericht, in der sich Richterin Birgit Martensen mit Vergleichsvorschlägen um eine gütliche Einigung bemühte, ist gescheitert. Den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Ausübung des Selbsthilferechts - das besagt, dass alles, was aufs Nachbargrundstück herüberwächst, abgeschnitten werden darf - hält die Birkenbesitzerin aufrecht. Die Nachbarn beantragten prompt die Aufhebung und Zurückweisung der einstweiligen Verfügung.
Schonfrist gewährt
Das bedeutet mindestens eineinhalb Jahre Schonfrist für die etwa 20 Meter hohe Birke - und wohl weiter zunehmenden Ärger bei den gegnerischen Parteien. Diesen Zeitrahmen kalkuliert die Richterin mindestens bis zum Beginn des Hauptverfahrens.
Im Amtsgerichtssaal sprach die Richterin von mehreren rechtlichen 'Stellschrauben', die zu den richterlichen Bewertungsspielräumen gezählt werden können. Zum Beispiel: Wieweit greift das Selbsthilferecht beim Überwuchs?
In dem Zusammenhang fielen Fachausdrücke wie 'Zeitmoment' und 'Umstandsmoment'. Diese schienen die eine Anwaltsseite zu motivieren, Gesetze und Erläuterungstexte akribisch durchzuforsten und Fallbeispiele mit Urteilen vorzulegen, die das Gericht in seinem Sinne überzeugen sollten. Wie Manifeste prallten die Auffassungen der Nachbarn gegeneinander.
So stellte die Baumbesitzerin fest, dass die Birke zu zwei Drittel auf ihrem Grundstück stehe, ausgewachsen sei und jahrzehntelang die Nachbarn nicht gestört habe. Deren jahrelanges Schweigen legt sie als Duldung aus. Und auf den nachbarlichen Wunsch hin habe sie vor wenigen Jahren einen dicken, überhängenden Ast absägen lassen, schilderte die Schwachhauserin.
Schließlich führte sie ins Feld, dass sie im Februar 2009 im vorgerichtlichen Schriftverkehr vorgeschlagen habe, die an der Grenze stehende Birke zur Nachbarseite hin in der Höhe um zwei bis drei und in der Breite um einen Meter kürzen zu lassen, wenn die Nachbarn ihre ebenfalls an der Grenze stehende etwa zehn Meter hohe Zypressenhecke auf drei Meter Höhe kürzen würden.
Am liebsten Baum ab
Dann müsste die Birke auch auf drei Meter gekappt werden, entgegnete daraufhin der Anwalt der Beklagten, denen die Devise 'Baum ab' die liebste Lösung wäre. Den Vorschlag der Birkenbesitzerin fand das Ehepaar völlig indiskutabel. Ihre Sichtschutz bietende Hecke würde durch den Überhang beeinträchtigt und könne nicht gleichmäßig gedeihen, ließen sie wissen.
Außerdem behauptete das Ehepaar, dass der Baum sich überwiegend auf ihrem Grundstück befinde. Der 'ganze Dreck' lande auf ihrem Gelände, hieß es. Jedes Mal müsse gefegt werden, um die Terrasse überhaupt benutzen zu können. Daher forderte der Anwalt, dass die auf das Grundstück der Eheleute ragenden Birkenäste ab Grundstücksgrenze gekappt werden sollten.
Auch das Wurzelwerk sei ein Ärgernis, führte der Anwalt aus. Seine Mandanten könnten wegen der Birkenwurzeln nicht an der gewünschten Stelle ein 80 Zentimeter tief einzubuddelndes Kabel für einen Springbrunnen und eine Gartenlaterne verlegen. Sie würden also in der Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt.
Kahlschnitt käme Todesurteil gleich
Den 'Kahlschlag' zu einer Seite hielt Richterin Martensen aber für äußerst problematisch: 'Das wäre das Todesurteil für die Birke', weil die Standfestigkeit eines so hohen Baums nicht mehr gegeben wäre. 'Doch das sind alles Bewertungsfragen, die müsste ein Gutachter klären', resümierte die Richterin. Sie appellierte an beide Parteien, 'ein Stück Lebenserfahrung' in ihre Überlegungen einfließen zu lassen.
Ihr weitestgehender Vergleichsvorschlag war, dass sich die Birkenbesitzerin verpflichten sollte, im Frühling und im Herbst die 'Kätzchen' und das Laub auf dem Nachbargrundstück von einem Gärtner beseitigen zu lassen und die Birke auf etwa 1,50 Meter Überhang - nach Rücksprache mit einem Gärtner - zu kürzen. Doch selbst bei dieser Variante schien der nächste Streit programmiert: Wer kontrolliert das dann?
Beide Parteien beharren verbissen auf ihrer jeweiligen Position - sie werden sich wohl erneut vor Gericht wiedertreffen.