
Andere fordern eine Rechtsberatung durch das Justizressort, wie die Rechte des Beirates gegenüber von Behörden und Ämtern durchgesetzt werden können.
Der Anlass für die jetzige Beschlussflut: In der Vergangenheit hatten verschiedene Ressorts keine Vertreter zu den Beiratssitzungen geschickt, obwohl dies in bestimmten Fällen verpflichtend ist. Neben der regelmäßigen Abwesenheit der Verwaltung ist es die schleppende Antwort auf Beiratsanfragen, die dem Beirat aufstößt. So heißt es in einem Beschluss, dass die gesetzliche Frist von vier Wochen zur Beantwortung von Anfragen des Beirates nur in den seltensten Fällen eingehalten werde. Eine Antwort nach mehreren Monaten oder gar keine Reaktion seien die Regel und nicht die Ausnahme. In beiden Fällen erkundigt sich der Beirat beim Justizressort nach Zwangsgeldern und nach weiteren Möglichkeiten, die Rechte des Stadtteilparlaments gegenüber der Verwaltung durchzusetzen.
Im Weiteren stimmten die Beiratsmitglieder zehn Beschlussvorlagen zur Einleitung von Schlichtungsverfahren zu. Zuvor waren nahezu alle Anträge des Beirates zu verkehrslenkenden Maßnahmen durch das Amt für Straßen und Verkehr abgelehnt worden. Auch hier bemängelt der Beirat in einzelnen Punkten das Nicht-Erscheinen von Vertretern der Behörde, das Versäumen von Fristen und betont auf Grundlage des Paragrafen 10 des Ortsbeirätegesetz besonders seine Entscheidungsgewalt über verkehrslenkende Maßnahmen. Im Falle einer negativen Stellungnahme fordert der Beirat die Überweisung an die städtische Deputation für Bau und Verkehr.
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