
In den kommenden Wochen fallen Bäume. Nicht nur die 13 Pappeln (siehe Sonntagausgabe) am Stadion. Der Umweltbetrieb hat am Montag angekündigt, dass auch auf dem Berliner und dem Mecklenburger Platz Bäume gefällt werden. Neben dem Haus Berliner Straße 10 müssen zwei Robinien weg, weil ihre Wurzeln das Gebäude beschädigen. An dieser Stelle werden laut Umweltbetrieb keine Bäume nachgepflanzt. Der Parkplatz wird für die Arbeiten für einen Tag zur Hälfte gesperrt.
Auf dem benachbarten Mecklenburger Platz fallen ebenfalls zwei Robinien. Sie haben laut Umweltbetrieb Schäden in Wurzeln und Stamm und sind deshalb nicht mehr verkehrssicher. Für diese beiden Bäume sollen neue gepflanzt werden. Erst im vergangenen Jahr waren Robinien an der Berliner Straße gefällt worden.
Auch in der Humboldtstraße hat der Umweltbetrieb im vergangenen Jahr einige Bäume gefällt. Noch in diesem Frühjahr sollen dort Platanen nachgepflanzt werden.
Bauvorhaben im Peterswerder
Auch einige kleinere Bäume und Sträucher und eine Robinie auf dem Peterswerder stehen nicht mehr lange, denn Bauarbeiten sind geplant. Das Amt für Straßen und Verkehr will die Unterführung vom Peterswerder zum Stadion sanieren. Die Schwergewichtswände sind Baujahr 1892, bebaut wurde die Brücke 1949. Das Bauwerk sei stark beschädigt, heißt es in einer Vorlage der Baudeputation von April 2013. Wenn nichts unternommen werde, müsste die Tragfähigkeit der Brücke zurückgestuft werden. Der Umweltbetrieb hat nur noch bis Ende Februar Zeit, Bäume zu fällen, weil dann die Vogelbrutsaison beginnt.
Die Baustelle kommt erst im Mai. „Wir sind in enger Abstimmung mit Werder Bremen und richten uns nach dem Spielplan“, sagt Martin Stellmann von der Verkehrsbehörde. Ende Juli soll alles fertig sein. Gebaut wird halbseitig. Der Verkehr auf dem Osterdeich wird voraussichtlich zweispurig an der Baustelle vorbeigeführt, Fußgänger müssen vom Deich runter und die Baustelle unten passieren.
Die unnötige Abholzen von mehr als einem Dutzend Bäumen am Geteteich hat im Dezember Anwohner und den Schwachhauser Beirat gleichermaßen empört. Eine vom Umweltbetrieb engagierte Firma hatte statt der zum Fällen vorgesehenen Bäume andere umgeholzt, offenbar ohne vorher noch einmal Rücksprache zu halten. Alarmiert waren Spaziergänger deshalb, als nun auch der letzte verbliebene Baum, eine Robinie, der Motorsäge zum Opfer fiel. Erneuter Umweltfrevel – so erschien es einem Getebewohner, der seine Freizeit gerne in dem Gebiet verbringt. Er warf der Ortspolitik, die sich über die Fällaktion erbost und Konsequenzen gefordert hatte, zugleich Untätigkeit vor.
Die Robinie sei, sagt die Schwachhauser Ortsamtsleiterin Karin Mathes, einer von drei Bäumen gewesen, deren Beseitigung wegen mangelnder Standfestigkeit seinerzeit beschlossen worden war. Das vom Umweltbetrieb beauftragte Unternehmen hatte eben nicht nur eine Vielzahl von Bäumen abgeholzt, für die kein Auftrag vorlag, sondern ausgerechnet eines der maroden Exemplare stehen gelassen. „Ich bin maßlos empört über dieses Vorgehen“, sagt Mathes auf Nachfrage. Ein Verfahren sei eingeleitet, der Beirat fordere Schadenersatz. In welchem Umfang das Areal aufgeforstet werden könne, hänge von der Höhe des Schadenersatzes ab. Reiche die Summe nicht für ausreichende Neupflanzen aus, werde man weitere Möglichkeiten der Finanzierung prüfen. Der runde Tisch zur Neugestaltung des Areals werde sich mit der Thematik befassen.
Hier und da kollidieren die Interessen von Bauherren mit den Wünschen derer, die Gewässer und Bäume schützen wollen. Behörden müssen dann entscheiden, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie im Fall des Grundstücks Maßolleweg 22 in Oberneuland, in den sich Umweltressort und Bürger eingeschaltet haben.
Für Rainer Kahl, den Leiter des Ortsamts Oberneuland, ist die Situation eindeutig: Nach dem Tod eines Grundstücksinhabers ist das Areal Maßolleweg 22 dreigeteilt worden. Ein Gebäude ist abgerissen worden, drei, vier Bäume werden noch gefällt, und ein Gewässer sollte zunächst zugeschüttet werden. „Wenn alles im Rahmen des Bau- und Naturschutzrechts abläuft, kann einer Verwertung des Grundstücks nicht widersprochen werden“, sagt Rainer Kahl.
Der Nachbar des verstorbenen Grundstücksinhabers hat eine andere Sicht auf die Dinge. Seit Mitte Januar ist er in intensivem Kontakt mit dem Bau- und Umweltressort von Senator Joachim Lohse. Er protestiert „aufs Schärfste gegen die Vernichtung des 80 Jahre alten Teichs“, und wendet sich gegen das Fällen dreier Eichen, deren Alter er auf rund 150 Jahre schätzt und „die garantiert unter Naturschutz stehen“.
Am Anfang aller Investitionen steht der Bebauungsplan, in dem das Was-Wie-Wo möglicher Bauten festgelegt wird. Über den entscheide, erläutert Georg Musiol, Abteilungsleiter Natur und Wasser im Bau-, Verkehrs- und Umweltressort, das Parlament. Dabei sollen alle Belange beachtet werden, wie etwa der Naturschutz und die Wasserwirtschaft. Paragraf 11 des Bremischen Naturschutzgesetzes wiederum regelt Eingriffe in Natur und Landschaft. Und in der Baumschutzverordnung, erklärt Musiol, werden Bäume ab einem bestimmten Stammumfang als schützenswert definiert. Doch wenn für das Areal das Baurecht gilt, soll – so das geltende Recht – die zuständige Behörde die Befreiung von der Baumschutzverordnung erteilen. Es sei denn, der Baum ist ein ganz besonderes, schützenswertes Exemplar.
Verkehrssicherheit als Argument
Keine Überlebenschance hat der Baum, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt. „Gehen von einem geschützten Baum Gefahren für Dritte aus, muss der Eigentümer mögliche Schäden abwehren und ihn entfernen“, sagt Musiol. Im Fall des Maßollewegs 22 hatte Ortsamtsleiter Rainer Kahl von einem Gutachten berichtet, nach dem die zu fällenden Bäume die Verkehrssicherheit berühren.
Wenn es um Teiche geht, ist das Bundesnaturschutzgesetz gefordert. Es enthält eine Liste schützenswerter Biotope, wie etwa Moore, Nasswiesen oder Auwälder. Fällt ein Biotop unter die im Gesetz aufgezählten Biotope, darf der Grundstückseigentümer es laut Musiol nicht zerstören. „Dazu gehört aber nicht ein privat angelegter Teich“, betont der Abteilungsleiter. Ganz kompliziert wird es, wenn es sich um Gewässer im Sinne des Wasserrechts handelt: Dann muss der Eigentümer ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren einleiten, will er in die Natur eingreifen.
Den Teich im Maßolleweg 22a – der empörte Oberneulander geht von 350 Quadratmetern aus – könnte das alles nicht retten. Das Referat 31 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr hat ihn als „nicht schützenswertes Nutzgewässer“ eingestuft. Aber das ist inzwischen eher zweitrangig. Denn der neue Eigentümer des Grundstücks hat – so der Sachstand von Jens Lütjen vom beteiligten Immobilienunternehmen Robert C. Spies – eine klare Position zum Teich: Er soll bleiben.
Am Maßolleweg geht es also ausschließlich um Bäume – und deren Schicksal scheint besiegelt. Allerdings wird der Oberneulander Beirat noch gefragt. Die Ortspolitiker müssen aber triftige Gründe haben, wenn sie die Entscheidungen des Bau- und Umweltressorts anzweifeln. Wobei eher unsicher ist, ob mögliche Zweifel die Bäume retten würden.
Auf www.umweltbetrieb-bremen.de steht unter der Rubrik „Grünpflege“ eine Liste der zum Fällen vorgesehenen Bäume.
Ob Bahnhof, Marktplatz, Weserstadion oder Schlachte: Das Bremer Stadtbild hat sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Wir berichten über vergessene Bauten, alte Geschichten und historische Ereignisse.
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