
Kaum ist das novellierte Bremer Beirätegesetz in Kraft getreten (wir berichteten in der Hauptausgabe), muss es schon wieder überarbeitet werden. Der Senat hat die Stadtbürgerschaft jetzt gebeten, eine geänderte Fassung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter zu beschließen. Grund der Nachbesserung: Eine neue Vorschrift im Ortsgesetz kann definitiv nicht umgesetzt werden.
Es geht um die konstituierende Sitzung der Beiräte nach einer Neuwahl. Das am 20. Dezember 2018 in Kraft getretene Ortsgesetz schreibt im Paragrafen 13 vor, dass die erste Sitzung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Wahlperiode des vorhergehenden Beirates, aber außerhalb der Schulferien stattfinden muss. Hintergrund der Änderung war, dass den ehrenamtlichen Beiratsmitgliedern mit Familie entgegengekommen werden sollte, die meist in den Sommerferien in den Urlaub verreisen. Deshalb sollte während der Ferien grundsätzlich keine Beiratssitzung angesetzt werden.
Bei einer Rücksprache mit dem Büro des Wahlleiters gab es ein böses Erwachen, denn die Neuregelung erweist sich hinsichtlich der kommenden Wahl als nicht umsetzbar. Die Bürgerschafts- und Beiratswahl ist am 26. Mai. Die Wahlperiode der jetzigen Beiräte endet am 7. Juni. Wegen der parallel laufenden Europawahl und des entsprechend größeren Arbeitsaufwandes geht der Wahlleiter davon aus, dass die Berufungen für die Beiräte erst Anfang oder Mitte Juli abgeschlossen werden können. Die Sommerferien beginnen am 4. Juli und enden am 14. August. Somit ist es nicht möglich, konstituierende Sitzungen von Beiräten innerhalb der Zweimonatsfrist und außerhalb der Schulferien abzuhalten.
Das überarbeitete Gesetz soll nunmehr die Neuregelung im Paragrafen 13 wieder rückgängig machen.
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