
Mit einem aktuellen Beschluss positioniert sich der Beirat Neustadt gegen jahrelangen Leerstand von Immobilien im Stadtteil. Die Besetzung des ehemaligen Möbelhauses Deters mache darauf aufmerksam, dass durch Leerstand wertvoller Wohnraum in der Neustadt verloren gehe beziehungsweise ausreichender Wohnraum fehle, schreiben die Beiratsmitglieder. Der Beschluss wurde Donnerstagabend bei drei Enthaltungen einstimmig gefasst.
Der Beirat fordert die Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) nun auf, „zu prüfen, welche Instrumente wie zum Beispiel Strafen für Leerstand, Zwangsvermietung und weitere geeignet sein könnten, andauernden Leerstand zu verhindern und die Übernahme von Verantwortung für die Quartiersentwicklung durch einzelne Investoren zu stärken.“ Jahrelanger Leerstand während der derzeitigen Wohnungsnot sei in den Augen des Beirats Neustadt nicht zu verantworten.
Namentlich genannt wird in dem Beschluss ausschließlich das Unternehmen Müller & Bremermann, das sowohl das „Dete“ genannte Kaufhaus als auch weitere Immobilien wie die ehemalige Schnapfsfabrik Güldenhaus im Stadtteil besitzt.
Neben der „Dete“ sei das Unternehmen Müller & Bremermann auch „für weitere Leerstände und mangelnde Entwicklung der entsprechenden Grundstücke in der Neustadt verantwortlich. Der Beirat fordert, dass Müller & Bremermann auch die anderen Leerstände behebt und entwickelt“, steht in dem Beschluss.
Die genannte Baufirma bestreitet, für den Leerstand verantwortlich zu sein, und verweist auf bestehende Planungen zu den Grundstücken, die jedoch aufgrund von Nachbarschaftsklagen („Dete“), oder aus anderen Gründen noch nicht hätten verwirklicht werden können. „Zudem bedürfen solche Projekte entsprechende zeitliche und personelle Ressourcen, die in einem mittelständischen Familienunternehmen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen“, teilt Unternehmenssprecher Daniel Günther in einer schriftlichen Stellungnahme mit.
Zur Forderung des Beirates nach möglichen Zwangsmaßnahmen heißt es darin: „Wir sind erschüttert über solche Vorgänge in einem demokratisch gewählten Stadtteilparlament.“ Schließlich sei das Recht auf Eigentum im Grundgesetz fest verankert. Im Übrigen sei das Vorgehen des Stadtteilbeirats auch deshalb enttäuschend, weil ein direktes Gespräch ausgeblieben sei, um „im Sinne des Stadtteils gemeinsam Lösungen zu entwickeln“, schreibt Günther.
Aus der Baubehörde heißt es zu der Forderung des Beirates, Leerstand konsequenter zu verhindern: „Die Haltung des Beirates ist verständlich, aber sie ist rechtlich nicht gedeckt.“ Momentan hätten Kommunen bei Gewerbeobjekten wie der „Dete“ und dem Güldenhausquartier nur dann eine Handhabe gegen Eigentümer, wenn Gefahr im Verzug sei wie beispielsweise durch herabfallende Bauteile.