
Es ist eine Randnotiz zur Beirätewahl, die aufhorchen lässt: Als einziger Beirat der Stadt konstituiert sich das Huchtinger Stadtteilparlament erst eine Woche nach der gesetzlichen Frist. Andere Ortsämter und Beiräte hatten einige Mühen auf sich genommen, um es noch pünktlich vor dem Stichtag am 7. August zu schaffen. Ganz knapp vor den Ferien oder sogar während der Urlaubszeit. Anders in Huchting: Dort treten die frisch gewählten Beiratsmitglieder zur ersten Sitzung nach der Wahl erst nach den Sommerferien zusammen, auch wenn im Gesetz eine andere Vorgabe steht.
Spätestens zwei Monate nach Ablauf der Wahlperiode des vorhergehenden Beirates, so steht es im Ortsbeirätegesetz, müssen die Beiräte sich konstituiert haben. In einer neuen Fassung war zunächst sogar noch der Zusatz vorgesehen, diese Sitzung müsse außerhalb der Schulferien stattfinden, um den ehrenamtlichen Beiratsmitgliedern mit Familie entgegen zu kommen. Dieser Passus wurde aber wie berichtet kurz vor der Wahl wieder zurückgenommen, weil recht schnell klar wurde, dass die Frist ohne die Ferienzeit nicht eingehalten werden kann. Denn es war im Frühjahr bereits absehbar, dass die Auszählung der Beirätewahl erst nach der Sichtung der Stimmen zur Europa- und Bürgerschaftswahl sowie des Volksentscheides zur Galopprennbahn stattfinden würde.
Und danach mussten noch alle gewählten Personen vom Wahlamt schriftlich befragt werden, ob sie ihr Mandat annehmen. Für diejenigen Vertreter, die ablehnten, wurde ein Schriftwechsel mit den Nachrückern nötig. Dadurch ist teilweise nun tatsächlich viel Zeit verstrichen zwischen dem Wahltag 26. Mai und dem ersten Ferientag am 4. Juli.
Längst nicht alle Ortsämter konnten dadurch die Einladung zur konstituierenden Sitzung für einen Termin vor den Ferien verschicken. In Huchting sei das nicht möglich gewesen, „weil wir die offizielle Benachrichtigung vom Wahlamt, welche Personen das Mandat angenommen haben, vom Wahlamt erst nach Ferienbeginn erhalten haben“, so der Huchtinger Ortsamtsleiter Christian Schlesselmann. Eine Sitzung auf „gut Glück“ einzuberufen ohne dieses Dokument, sei für ihn undenkbar gewesen.
Auch die Schulferien kamen für den Ortsamtsleiter nicht in Frage für das erste Zusammentreffen des Beirates. „Da wäre etwa die Hälfte der Mitglieder im Urlaub gewesen, so macht das wenig Sinn“, begründet Schlesselmann die Entscheidung, die Frist bewusst zu überschreiten. Das habe er nicht im Alleingang entschieden, sondern mit den gewählten Beiratsmitgliedern so abgestimmt.
In der Senatskanzlei, die für die Beiräte zuständig ist, wird das nicht gerne gesehen. „Das ist nicht schön, denn so soll es eigentlich nicht laufen“, erklärt Werner Wick von der Senatspressestelle. Dennoch sei unbestritten, „dass wir mit drei Wahlen und einem Volksentscheid sowie einem späten Wahltermin und einem frühen Ferienbeginn erschwerte Bedingungen für die Beiräte hatten.“
In Huchting hat die beiratsfreie Zeit dadurch nun wesentlich länger gedauert als in anderen Stadtteilen. Angesichts der mittlerweile stattlichen Beteiligungsrechte der Beiräte, hatten andere Stadtteilparlamente darauf gedrungen, möglichst schnell wieder handlungs- und sprechfähig zu sein. Doch dafür hat man in Huchting eine pragmatische Lösung gefunden: „In der Geschäftsordnung des Beirates ist festgelegt, dass das Ortsamt in solchen Fällen beispielsweise Stellungnahmen zu Bauakten übernimmt, sofern es um keine kritischen Fälle geht“, erläutert Schlesselmann die so genannte Ferienregelung.
Rechtsfolgen hat der Alleingang der Huchtinger nach Auskunft der Senatskanzlei übrigens nicht: Im Ortsgesetz ist nicht formuliert, was passiert, wenn ein Beirat erst später als vorgeschrieben zusammenkommt, um die Arbeit aufzunehmen. „Trotzdem ist das kein rechtsfreier Raum, in dem das passiert ist. Wichtig war, dass das mit den gewählten Vertretern abgestimmt war“, erklärt Wick.
Eine harsche Reaktion aus der Senatskanzlei auf den Vorfall sei auch deshalb nicht zu erwarten, „weil wir es hier mit Ehrenamtlichen zu tun haben, denen man auch nicht zumuten kann, ihren bereits gebuchten Urlaub abzusagen, da wollen wir sensibel vorgehen.“ Dennoch will die Senatskanzlei offenbar verhindern, dass die Praxis Nachahmer findet und kündigt an, vor der nächsten Wahl nochmals auf die Frist hinzuweisen. Wick: „Aber wir gehen nicht davon aus, dass diese ungünstigen Begleitumstände des Wahltermins so schnell wieder eintreten.“
Die konstituierende Sitzung des Huchtinger Beirates findet am Montag, 19. August, ab 19 Uhr, in der Aula der Roland-zu-Bremen-Oberschule, Flämische Straße 9, statt. Auf der Tagesordnung stehen die Sprecherwahlen sowie die Bildung der Fachausschüsse. Außerdem vergibt der neu formierte Beirat Geld an Stadtteilprojekte aus den Globalmitteln, die dem Gremium zur Verfügung stehen.