
Ihre Begründung: Die Ergebnisse seien noch nicht in der zuständigen städtischen Deputation vorgestellt worden. Das sollte in der vergangenen Sitzungswoche geschehen, wurde aber verschoben.
Der Beirat Hemelingen wandte sich daraufhin an das Justizressort und bat um rechtliche Beratung. Dieses hat in einer umfangreichen Antwort die Sichtweise des Beirates gestärkt. Das Ortsbeirätegesetz enthalte keine Anhaltspunkte dafür, dass Planungsabsichten und -inhalte mit dem Argument, dass sich die Deputation noch nicht mit damit befasst hat, verweigert werden könnten, heißt es in einem Schreiben der Justizbehörde. Es spreche im Gegenteil vieles dafür, dass die Information des Beirates schon vor der Deputationsbefassung erfolgen müsse.
In einer anderen strittigen Frage herrscht allerdings weiter Unklarheit. Aus dem Beirätegesetz leite sich dagegen nicht eindeutig ab, dass Planungsergebnisse von Behördenvertretern in Form einer Präsentation vorgestellt werden müssten. Konkret bedeutet das, dass auch eine schriftliche Antwort genügen kann.
Die Antwort aus dem Justizressort geht aber noch tiefer. So heißt es weiter, dass Mitteilungen von Planungsabsichten, -inhalten und Untersuchungsergebnissen nur dann auf später verschoben werden könnten, wenn eine frühere Mitteilung unmöglich sei. Die Behörden, so die Einschätzung des Justizressorts, könnten, sobald der interne „Willensbildungsprozess“ abgeschlossen ist, politische Gremien, zum Beispiel Beiräte und Deputationen, auch nicht die verbotene „Begleitkontrolle“ entgegenhalten.
Eine Praxis, in der Beiräte erst nach der endgültigen Beschlussfassung in der Deputation über Untersuchungsergebnisse informiert werden, würde dem Sinn und Zweck des Ortsbeirätegesetz widersprechen. Im Übrigen seien Beiräte und Deputationen Gremien der Verwaltung, und aus der „staatsorganisatorischen Stellung“ sei kein Vorrang der Deputation abzuleiten.
Ärger über Behörden-Absagen
Die rechtliche Einschätzung – die im Wesentlichen eine Erinnerung an das Ortsbeirätegesetz ist – kann als deutlich mahnender Fingerzeig des Justizressorts gegenüber den übrigen Senatsressorts verstanden werden, die Rechte der Beiräte ernst zu nehmen. In der Vergangenheit hatte sich insbesondere der Beirat Hemelingen immer wieder über Absagen aus verschiedenen Bremer Behörden geärgert.
Aber auch in der Sitzung des Beirates Osterholz am vergangenen Montag war deutlicher Unmut zu spüren. Dort war zum zweiten Mal eine Vertreterin der Sozialbehörde geladen, die erneut ohne jegliche Mitteilung nicht gekommen war. „Unmöglich, dass es nicht mal eine Rückmeldung gibt“, sagte Beiratsmitglied Brigitte Sauer (CDU). Beiratssprecher Wolfgang Haase (SPD) wurde noch deutlicher: „Das Sozialressort muss sich dazu äußern, das geht so nicht. Wir machen uns sonst zu Kaspern und können der Bevölkerung nicht Rede und Antwort stehen.“ Thema war der aktuelle Stand einer Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung des Jugendtreffs Blockdiek – eine für den Ortsteil durchaus relevante Frage, auf die es bisher seitens der Behörde keine Antwort gibt.
Auch im Bremer Westen werden die Ortspolitiker die Diskussion im Osten mit Interesse verfolgen. Denn auch dort kennt man das Phänomen, dass Referenten eingeladen werden, aber nicht erscheinen. Ende Oktober zum Beispiel hatte der Waller Bildungsausschuss ohne den Referatsleiter Liegenschaften über mögliche Schulgrundstücke in der Überseestadt diskutieren müssen – und sich darüber sehr geärgert. Auch die Kommunikation mit einer bestimmten Abteilung im Amt für Straßen und Verkehr (ASV) gestalte sich außerordentlich schwierig, wie immer wieder von dort zu hören ist.
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