
Osterholz. Noch drehen sich keine Flügel eines gigantischen Windrades am Bultensee. In der jüngsten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft dagegen drehten sich die Diskussionen der Abgeordneten fast eine ganze Stunde lang um Sinn und Unsinn einer Windenergieanlage im Landschaftsschutzgebiet Bultensee.
Anlass war ein Antrag der Fraktion der Linken in der Bürgerschaft. In ihrem Antrag forderten die Linken eine Änderung des Flächennutzungsplans, der keinen Windkraftstandort im Landschaftsschutzgebiet ausweist, eine Veränderungssperre und eine Landesrichtlinie zu Mindestabständen von Windrädern zu Wohnhäusern.
In der Diskussion nannte Klaus-Rainer Rupp (Linke) einige Punkte, die seiner Meinung nach – und die nachfolgend auch von den anderen Parteivertretern genannt wurden – gegen ein Windrad am Bultensee sprechen: die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, der geringe Abstand von 250 Metern zum Naherholungsgebiet Bultensee und knapp über 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung. „In der Abwägung von wirtschaftlichem und ökologischem Nutzen und der Belastung für die Umwelt, sollte an dieser Stelle nicht gebaut werden.“
Im Prinzip stimmte auch die Fraktion der Grünen den Argumenten zu. „Wir finden den Standort schwierig, vor allem wegen der Nähe zum Vogelschutzgebiet, da stehen sich zwei grüne Ziele gegenüber“, sagte Maike Schäfer (Grüne). Sie bezweifelte, ob der Flächennutzungsplan in seiner Form heute noch beschlossen würde. Eine Änderung würde am laufenden Verfahren allerdings nichts ändern können. Sie stellte den Antrag, die rechtlichen Fragen, die sich aus einer Verweigerung einer Genehmigung ergeben könnten, in den zuständigen Deputationen Bau und Umwelt sowie Gesundheit zu klären. Letztere Deputation ist zuständig, weil die Genehmigungsbehörde – das Gewerbeaufsichtsamt – zum Gesundheitsressort gehört.
Ob der Bau noch verhindert werden kann, hängt allein von der Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamtes ab. „Die Genehmigungsbehörde hat zu prüfen, ob dem Antrag öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen“, so Bausenator Joachim Lohse (Grüne). Sollte dies der Fall sein, könne sie die Genehmigung verweigern.
Aktuell muss das Bremer Unternehmen Energiekontor, das die Anlage plant, noch eine aktualisierte Abschätzung der Schallimmissionen erstellen lassen. Alle weiteren Schritte zur Genehmigung seien erfüllt, so Bausenator Joachim Lohse.
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