
Wesermarsch·Landkreis Osterholz. "Ist das schon durch?" Frank Haarde, Gastronom aus Elsfleth, wird kribbelig als er hört, dass der Bundestag mit einer Mehrheit der Regierungsfraktionen eine Änderung der bislang geltenden Regelungen für Wassersportler beschlossen hat. Nach dem Willen des Bundesregierung sollen noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode, also bis zum Jahr 2013, auch Personen, die keinen Bootsführerschein besitzen, fortan nicht nur Motorboote mit einem vergleichsweise schwachen 5-PS-Motor steuern dürfen, sondern auch stärkere, mit 15 PS motorisierte Boote. "Dann wäre es gar nicht doof, zu überlegen, ob ich den Verleih wieder anfange", frohlockt Haarde.
Der Geschäftsführer des "Hotel zur Kogge" hatte sich zwei Sommer lang einen kleinen Kahn an die Weser gelegt. Damit wollte er insbesondere die jüngere Kundschaft ködern. Doch der Plan ging nicht auf. "Die haben immer gesagt: ,Ooch, nur fünf PS?'", berichtet Haarde. "Da hat das Boot mehr Arbeit gemacht, als es erwirtschaftete."
"Skipper beherrschen Boote nicht"
Mit einem 15-PS-Motor bestückt könne er sich vorstellen, das Boot des Öfteren vermieten zu können. Derweil ist Haarde auf den Verleih von Fahrrädern und Grills umgestiegen. Kleine Motorräder sollen im kommenden Sommer hinzukommen.
Skeptisch wird die Entwicklung in Lemwerder betrachtet. "Ich halte das für reine Lobbyarbeit für Leute, die Boote verchartern wollen", schimpft ein Vorstandsmitglied des Weser Yacht Clubs, das seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Die Sicherheit werde seiner Meinung nach leiden. Der erfahrene Skipper spricht von einer "Katastrophe". Der Vorständler ist überzeugt: "Es gibt schon unter den Skippern, die einen Führerschein haben, genügend Leute, die ihr Boot nicht beherrschen. Jetzt kommen die anderen noch hinzu." Der Lemwerderaner rät jedem, der anderer Meinung sei, "mal nach Holland zu fahren und sich anzugucken, was da in den Schleusen abgeht."
Seinen Verein sieht er von den geplanten Neuerungen nicht betroffen. "Wir haben kein Boot im Hafen mit einem Motor kleiner gleich fünf PS."Einzig einige Segler hätten einen "Flautenschieber", wie der Skipper die schwachen Motoren der Segler nennt. Die Eigentümer würden aber mit Sicherheit keinen Gedanken daran verschwenden, sich jetzt einen größeren Motor anzuhängen. "Segelsportler sind Segler und keine Motorbootfahrer."
Birgit Krüger vom Verein "Region Unterweser - Maritime Landschaft" würde sich freuen, wenn die Änderung eine Auswirkung auf den Wesermarsch-Tourismus hätte. "Wir hätten gerne einen Bootsverleih." Doch die Tourismusfachfrau glaubt nicht daran, dass die geplante Gesetzesänderung sich tatsächlich auf die Region an der Unterweser auswirken wird.
In die gleiche Kerbe schlägt Rolf Jachens, Vorsitzender des Wassersportvereins "Kleine Weser" auf Harriersand. Neue Mitglieder werde sein Verein wohl nicht akquirieren. Zumal alle aktiven Mitglieder einen Führerschein besitzen. Er könne sich aber vorstellen, dass Freizeitkapitäne, die ein kleines Boot im Garten liegen haben, sich nun höher motorisieren, um ein wenig schneller über die Weser flitzen zu können.
Bislang könne nur spekuliert werden, wie sich der Beschluss des Bundestages auf den Verkehr auf der Weser und ihren Nebenflüssen auswirken wird, sagt ein Sprecher der Wasserschutzpolizei Bremen. "Da diese Personengruppe eher nicht in Wassersportvereinen organisiert sein dürfte, ist sie für unsere Präventionsarbeit schlecht erreichbar." Dabei sei es gerade auf den Bundeswasserstraßen wie der Weser "sehr wichtig, dass Sportbootfahrer über die Regeln und Vorschriften des Schifffahrtsverkehrsrechts informiert sind, da insbesondere auf der Weser Berufsschifffahrt und Sportschifffahrt auf relativ engem Raum gemeinsam betrieben werden." Hinzu kämen "Inhalte wie Umwelt- und Naturschutz, die im Bereich der nicht mit Steinböschungen eingefassten Ufer eine besondere Rolle spielen." Dort befänden sich Nist-, Brut- Rast- und Aufzuchtbereiche von Wasservögeln und Fischen.
Doch nicht nur Tiere könnten durch unerfahrene Skipper mit höher motorisierten Booten in Gefahr geraten. Es gelte auch, Ruderer und Badende zu beachten. Noch gilt zwar die alte Regelung, wonach Freizeitskipper ohne Führerschein nur Boote fahren dürfen, die mit höchstens fünf PS motorisiert sind. Die Durchführung der Sportbootführerscheinprüfung wird allerdings schon zum 1. Mai 2012 geändert. Neuerungen können der Homepage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter www.elwis.de (Rubrik Freizeitschifffahrt) entnommen werden.
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