"Haben Geschädigte in Bremen nur noch dann einen Anspruch auf Strafverfolgung, wenn sie oft genug Opfer von Straftaten geworden sind?", fragt Michael Hauk, Geschäftsführer des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Bremen? Anlass für diese Frage des Polizei-Gewerkschafters ist ein Artikel im WESER-KURIER, der über zehn Einbrüche in einen Imbiss in Woltmershausen berichtete. Die Polizei gab in diesem Zusammenhang an, dass diese Fälle inzwischen "priorisiert" bearbeitet und zusammengeführt würden.
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