In dem Eintrag ging es um Konzentrationslager und Straftäter mit Migrationshintergrund. Dazu hatte ein heute 30-Jähriger aus Lüssum Ende Dezember 2016 einen Satz über Facebook verbreitet. Ein weiterer Facebook-Nutzer entdeckte die Passage und zeigte ihn daraufhin wegen Volksverhetzung an.
Der Angeklagte spielte mit seinem Post auf einen Vorfall an, der sich in der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2016 in Berlin im U-Bahnhof Schönleinstraße ereignet hatte. Da hatten sechs junge Männer aus Libyen und Syrien die Kopfunterlage eines schlafenden Obdachlosen angezündet. Dem Obdachlosen ist nichts passiert, weil Passanten Schlimmeres verhinderten.
Haupttäter verurteilt
Die sechs Männer sind inzwischen von einer Jugendstrafkammer verurteilt worden. Den Haupttäter verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Drei weitere Täter bekamen acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zwei entließ die Kammer mit vier Wochen Jugendarrest, abgegolten durch eine mehrmonatige Untersuchungshaft.
Vor dem Amtsgericht in Blumenthal versuchte sich der Angeklagte aus Lüssum jetzt, aus der Anklage wegen Volksverhetzung herauszureden. Er könne sich daran gar nicht mehr erinnern, sagte er vor dem Strafrichter aus. „Ich bin wohl sauer gewesen.“ Möglicherweise sei sein Account auch gehackt worden, hielt der Lüssumer für nicht ausgeschlossen. Sätze, die den Nationalsozialismus und dessen menschenunwürdige Gewalttaten indirekt gutheißen, „gingen gar nicht“, gab der Angeklagte dem Strafrichter recht.
„Das war dumm und naiv, eine doofe Sache“
Sein Satz auf Facebook erwecke den Eindruck, dass die Gräueltaten der Nationalsozialisten nicht so schlimm seien, gab der Richter dem 30-Jährigen zu bedenken. Insofern lenkte er ein: „Das war dumm und naiv, eine doofe Sache.“ Strafrichter Jan Stegemann versuchte, dem Angeklagten aufgrund des Strafmaßes für Volksverhetzung die Tragweite seiner Tat deutlich zu machen. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe läge bei drei Monaten, so der Richter. „Da ist ordentlich Musik drin.“ Ebenso seien Geldstrafen möglich. Dabei beließ es der Vorsitzende. Er verurteilte den Lüssumer zu 100 Tagessätzen zu 20 Euro, also 2000 Euro. Das Bundeszentralregister weist beim Angeklagten fünf Eintragungen unter anderem wegen Schwarzfahrens, Unterschlagung und Diebstahl auf.
„Das war immerhin ein 90-Prozent-Geständnis. Ich bin am untersten Rand geblieben“, so der Richter. Angesichts der Millionen Todesopfer der Nationalsozialisten sei „jedes positive Wort darüber ein Wort zu viel“, gab er dem Lüssumer in seiner Urteilsbegründung mit auf den Weg. Staatsanwältin und Angeklagter nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.