Knapp sieben Jahre ist es her, dass die Bremische Bürgerschaft eine kleine Revolution verabschiedete. In der Drucksache 18/1581 stand auf Seite 4: "Als Ausbringungsort kommen grundsätzlich alle privaten Grundstücke in Betracht." Seit Januar 2015 darf somit in Bremen die Asche eines Verstorbenen theoretisch überall verteilt werden, der seit 1934 geltende Friedhofszwang wurde quasi abgeschafft. Christian Stubbe, Vorsitzender des Bestatterverbandes Bremen, sagt, dass seitdem die Asche von etwa 150 Personen in privaten Gärten verstreut oder im Boden eingebracht wurden.
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