Dass sich Geimpfte untereinander ohne Einschränkungen treffen können und von verschiedenen Quarantäneregeln befreit sind, regelt seit 9. Mai eine Verordnung des Bundes. Doch für die vielfach schon seit längerem geimpften Bewohner von Pflegeeinrichtungen ist das auch knapp zehn Tage später nicht überall Realität. So berichten es Mitglieder aus den Bewohnerbeiräten einiger Einrichtungen. Dokumentiert sind auch Fälle, in denen jeder Aufenthalt außerhalb der Heime weiterhin mit Quarantäne bei der Rückkehr verbunden ist: "Zehn Tage lang darf die Mahlzeit nicht gemeinsam mit den anderen Bewohnern im Speisesaal eingenommen werden und ebenfalls ist die Teilnahme am Gruppenangebot nicht zulässig", schreibt eine Angehörige. Die Konsequenz: Auf Ausflüge und Familienbesuche beispielsweise über die Feiertage wird von vornherein verzichtet.
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