Der Bremer Vorstoß für eine sogenannte Übergewinnsteuer auf hohe krisenbedingte Gewinne von Unternehmen hat die nächste parlamentarische Hürde genommen. Die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Finanzen befürworteten am Donnerstag mehrheitlich den Entschließungsantrag, den Bremen vor zwei Wochen in die Länderkammer eingebracht hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen konkreten Vorschlag für die Gestaltung der Steuer auszuarbeiten.
Die Abgabe soll den Bremer Vorstellungen zufolge befristet für das Jahr 2022 erhoben werden. Die möglichen Einnahmen sind dafür gedacht, staatliche Entlastungsmaßnahmen für die Bürger (Tankrabatt, 300-Euro-Sonderzahlung und Ähnliches) zu finanzieren. Am 8. Juli wird das Plenum des Bundesrates abschließend beraten. Sollte der Bremer Vorstoß dann eine Mehrheit erhalten, kann die Bundesregierung ihn aufgreifen, sie muss es aber nicht. Einen verbindlichen Auftrag kann der Bundesrat jedenfalls nicht erteilen. Für den Vorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Mustafa Güngör, ist das Votum der Bundesratsausschüsse gleichwohl ein "großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der Krisenfolgen".
Der Senat zielt mit seinen Plänen für die Übergewinnsteuer vor allem auf die Energiebranche und die Rohstoffmärkte. Die dort ausgelösten Preissteigerungen hatten zuletzt massive zusätzliche Kosten für die Verbraucher zur Folge.
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