Einigung mit Landeskirche Pastor Latzel darf wieder predigen

Überraschende Wende im Streit um Pastor Olaf Latzel: Der Seelsorger darf wieder predigen, seine vorübergehende Suspendierung wurde aufgehoben.
15.04.2021, 20:23 Uhr
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Pastor Latzel darf wieder predigen
Von Ralf Michel

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK), die St.-Martini-Gemeinde und deren Pastor Olaf Latzel haben im Streit um die vorläufige Dienstenthebung des Seelsorgers eine Einigung erzielt. Deren Kern: Pastor Latzel bittet für seine Äußerungen um Entschuldigung, im Gegenzug nimmt die BEK seine vorläufige Dienstenthebung zurück.

Olaf Latzel war Ende vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Hintergrund hierzu waren Äußerungen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde über homosexuelle Menschen. Dieses Verfahren ist noch nicht rechtskräftig beendet, Latzel hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Trotzdem hatte ihn der Kirchenausschuss der BEK im Dezember mit sofortiger Wirkung und bis zum Ende des Strafverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben.

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Dagegen hatte der Pastor einen Antrag auf Aussetzung bei der Disziplinarkammer der Bremischen Evangelischen Kirche gestellt. Im März fand ein nichtöffentlicher Erörterungstermin statt, an dessen Ende die Disziplinarkammer Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung geäußert „und den Beteiligten dringend eine vergleichsweise Einigung anempfohlen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von BEK, St.-Martini-Gemeinde und Olaf Latzel.

Auf Basis dieser dringenden Empfehlung habe man eine Verständigung gefunden, deren Inhalt die Aufhebung des Bescheides über die vorläufige Dienstenthebung durch die BEK sowie die Bitte um Entschuldigung für die genannten Äußerungen durch Pastor Olaf Latzel umfasst. Zur weiteren Dienstausübung bis zum Abschluss des gegen den Pastor laufenden Strafverfahrens und des Disziplinarverfahrens der BEK seien einvernehmlich Regelungen getroffen worden. „Die Beteiligten verurteilen allseitig jegliche Form von Hassbotschaften, Beleidigungen oder Gewaltandrohungen.“

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