Zwei Jahre auf Bewährung für Werder-Ultra Urteil im Valentin-Prozess gefallen

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für Valentin S., ein Jahr acht Monate zur Bewährung für Wesley S. – mit der Verkündung der Urteile endete am Dienstagmorgen der Prozess gegen zwei Werder-Ultras.
28.06.2016, 08:10 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Urteil im Valentin-Prozess gefallen
Von Ralf Michel

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung für Valentin S., ein Jahr acht Monate für Wesley S. – mit der Verkündung der Urteile endete am Dienstagmorgen der Prozess gegen zwei Werder-Ultras, die sich seit Ende Januar wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten mussten.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er verurteilt, aber Valentin S. muss nicht wieder ins Gefängnis: Zwei Jahre Haft, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, lautete am Dienstag vor dem Landgericht das Urteil gegen den 22-Jährigen, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.

Die zehn Monate, die er bereits während des Prozesses in Untersuchungshaft gesessen hat, seien als Konsequenz erstmal ausreichend, entschied das Gericht. "Wir gehen davon aus, dass die lange U-Haft ausreichend Denkprozesse bei Ihnen im Gang gesetzt hat", erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Für das Strafmaß habe zudem eine Rolle gespielt, dass der Angeklagte zum Ende des Prozesses gewisse Einsicht gezeigt habe.

Schmerzensgeld und Anti-Gewalt-Training

Auch der zweite Angeklagte, Wesley S., erhielt eine Bewährungsstrafe, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Anders als bei Valentin S. ging das Gericht bei seiner Verurteilung jedoch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Ein Jahr und fünf Monate hatte der Anklagevertreter gefordert, ein Jahr und acht Monate lautete das Urteil. Für Valentin S. hatte der Staatsanwalt auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert.

Wesley S. muss zudem einem seiner Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, Valentin S. ein Anti-Gewalt-Training absolvieren sowie an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen.

An den vorangegangenen 15 Verhandlungstagen hatte der Prozess vor allem durch den rüden Ton für Aufsehen gesorgt, der im Gerichtssaal herrschte. Von Beginn an bezichtigte die Verteidigung Polizei und Staatsanwaltschaft einseitiger und inkompetenter Ermittlungen, verbunden stets mit dem Vorwurf, die Justiz in Bremen sei „auf dem rechten Auge blind“ bis hin zu Befangenheitsanträgen gegen die Richter und der wiederholten Forderung nach Ablösung des Staatsanwaltes.

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