Bürgerschaftspräsident Christian Weber muss für seine Unfallflucht im Dezember einige Tausend Euro zahlen. Zu einer Strafverfolgung kommt es aber nicht.
6800 Euro Geldauflage, dafür aber keine Strafverfolgung. Damit ist das Verfahren wegen Unfallflucht gegen Bürgerschaftspräsident Christian Weber eingestellt worden. Das hat Petra Meyer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag bestätigt.
Weber hatte im Dezember beim Ausparken ein abgestelltes Auto gerammt. Bevor er den Unfallort verließ, befestigte er einen Zettel mit seinen Personalien hinter dem Scheibenwischer des Wagens, fuhr dann allerdings weg.
Genau dieses Verhalten trug dem SPD-Politiker am Ende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie deren Antrag auf Aufhebung der Immunität ein. Es reicht nicht aus, einen Zettel zu befestigen. „Der könnte ja auch wegfliegen“, sagt Petra Meyer. Der Unfallverursacher müsse die Polizei rufen. Es sei auch vorgeschrieben, mindestens eine halbe Stunde am Wagen auf dessen Fahrer zu warten. Der Fahrer des von Weber touchierten Pkw rief damals die Polizei.
Weber als Schadensverursacher kehrte zwar noch einmal zurück, um die Angelegenheit aufzuklären, als er erfuhr, dass die Polizei dort aufgetaucht war. Doch der Lauf der Dinge war offenbar nicht mehr aufzuhalten. Der Bürgerschaftspräsident trat mit seiner Schilderung des Vorfalls im Dezember eigens an die Öffentlichkeit, um Gerüchten oder Fehldeutungen vorzubeugen.
Nach Paragraf 153A der Strafprozessordnung kann ein Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Für Christian Weber bestehen diese Auflagen in der Zahlung von 6800 Euro. Die Höhe der Summe, so Meyer, hänge von der Höhe des Schadens sowie des Einkommens des Verursachers ab. Sein Verhalten habe dafür gesprochen, dass Weber nichts verdecken wolle, so Meyer.