Ab Mittwoch, 27. Mai, soll Sport in Hallen und Fitnessstudios in Bremen wieder möglich sein. Die Lockerungen, die mit Auflagen verbunden sind, hat der Senat am Dienstag beschlossen. Auch für Freibäder gibt es eine Perspektive.
Erforderlich für den Hallensport, zu dem auch das Tanzen in Tanzschulen zählt, ist eine Bewegungsfläche von 20 Quadratmetern pro Person, neben den üblichen Abstands- und Hygienekonzepten. Auch dürfen die Duschen nicht genutzt werden und Fahrgemeinschaften sollen vermieden werden. Auf öffentlichen und nichtöffentlichen Sportflächen sowie in Grünanlagen genügen weiterhin zehn Quadratmeter. Die entsprechende Verordnung will der Senat im Paket mit weiteren Veränderungen am kommenden Dienstag verabschieden.
Stadionbad öffnet Anfang Juni
Erste Freibäder sollen dem 1. Juni öffnen dürfen. Zuerst soll das Stadionbad aufmachen. Ab dem 15. Juni sollen alle Freibäder – im Rahmen eines noch nicht abschließend geklärten Hygienekonzeptes – geöffnet werden. „Besondere Bedeutung hat die Öffnung der Bäder in der bevorstehenden Ferienzeit“, sagte Anja Stahmann (Grüne), Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: „Viele Familien werden im Jahr Eins der Pandemie nicht in den Urlaub fahren.“ Umso wichtiger sei es, dass Bremen eine möglichst große Zahl seiner Freizeiteinrichtungen, wie etwa Freibäder, nutze. Schrittweise sollen ab Juli auch die Hallenbäder geöffnet werden. Dazu sollen die Bremer Bäder ein Konzept vorlegen.
„Die weitere Öffnung ist kein Zeichen, dass die Krise überwunden ist. Wir müssen weiterhin darauf achten, das Infektionsgeschehen in einem handhabbaren Korridor zu steuern“, betonte die Senatorin. Daher könne nicht darauf verzichtet werden, in geschlossenen Räumen Vorgaben für die verfügbare Fläche zu machen. „Kleine Fitnessstudios werden es weiterhin schwer haben, wenn sie den Betrieb überhaupt wiederaufnehmen können“, sagte sie. Erst perspektivisch könne daran gedacht werden, auch sportliche Wettkämpfe wieder zuzulassen – zunächst in kontaktlosen Sportarten.
Kitabeiträge entfallen
Entlastungen gibt es hingegen für Eltern. Beiträge für die Kindertagesbetreuung sowie pauschale Beiträge für das Mittagessen in Ganztagsschulen fallen in der Stadt Bremen bis zum Ende des Kita- und Schuljahres (einschließlich Juli) weg. Das hat der Bremer Senat heute auf Vorschlag der Senatorin für Kinder und Bildung, Claudia Bodegan (SPD), beschlossen. Demnach wird bei den Kita-Beiträgen auch auf Beiträge für die Kindertagespflege sowie Einrichtungen bei Elternvereinen verzichtet. „Wir werden in Kitas und Schulen keinen uneingeschränkten Regelbetrieb haben und deshalb keine Beiträge einziehen“, erklärt Senatorin Bogedan. Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) geht davon aus, dass auch für Kitas in Bremerhaven diese Regelung getroffen wird. Für den Zeitraum April bis Juli 2020 entstehen Kosten für die nicht eingenommenen Beiträge in Höhe von rund 3.9 Millionen Euro.
Ab Mittwoch, 20. Mai, entfällt zudem die 14-tägige-Quarantäne-Pflicht für alle Einreisende aus der EU, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien. Das sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Im Rahmen der vierten Corona-Verordnung gab es einige weitere, kleinere Anpassungen. Demnach ist in den Wallanlagen, im Bürgerpark und anderen Parks Sport mit den üblichen Abstandsregeln wieder möglich. Auch Spezialmärkte wie Flohmärkte darf es wieder geben. Außerdem dürfen Food-Courts in Einkaufszentren und Begegnungsstätten, wie etwa Jugendzentren und Seniorenzentren, wieder öffnen.