Vonovia-Mieter können aufatmen. Denn bei dem Streit um Kosten, die sie im Zuge einer energetischen Modernisierung mittragen sollen, hat das Bremer Landgericht dem Wohnungskonzern verboten, per Revision gegen die Mieter vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Das hat die Erste Zivilkammer am Montag entschieden (Aktenzeichen 1 S 87/19; 1 S 222/18 und 1S 1/19). Konkret ging es in drei Fällen um eine energetische Modernisierung in einer Wohnanlage am Peterswerder. Einen Teil der Kosten hatte der Wohnungskonzern auf die Miete umgeschlagen. Seit 2019 können das bis zu acht Prozent der Gesamtkosten sein, in der Zeit davor waren es wie in den konkret verhandelten Fällen noch elf Prozent. Als die Mieterhöhung ins Haus flatterte, sahen die Mieter darin die ausgeführten Arbeiten nicht ausreichend detailliert nach einzelnen Gewerken aufgelistet. So konnten sie die Kosten nicht nachvollziehen und gingen gerichtlich dagegen vor.
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