Oldenburg·Bremen (kf). Im Streit um Gaspreiserhöhungen will der Oldenburger Energieversorger EWE rund 100 Millionen Euro zurückzahlen. Durchschnittlich erhält jeder Haushalt zwischen 50 und 200 Euro als einmalige Sonderzahlung. Das Unternehmen folgt damit einer Entscheidung, die die Hauptversammlung der EWE AG gestern in Oldenburg getroffen hat. Betroffen sind 620000 Erdgaskunden in der Ems-Weser-Elbe-Region, in Brandenburg, Nordvorpommern und auf Rügen. Allerdings sollen nur diejenigen Geld bekommen, die nicht gegen die Preiserhöhungen geklagt oder ihren Vertrag gekündigt haben.
Der Bundesgerichtshof hatte im Juli die Preiserhöhungen für Sondervertragskunden zum Teil für unwirksam erklärt. Daraufhin war Bremens Ex-Bürgermeister Henning Scherf als Vermittler eingeschaltet worden. Dessen Vorschlag wurde gestern von der Hauptversammlung angenommen. 'Wir halten ihn für ausgewogen', sagte EWE-Verbandsgeschäftsführer Hans Eveslage. Die Höhe der Sonderzahlung richte sich nach dem individuellen Verbrauch. Pro Kilowattstunde wird ein Betrag von 0,46 Cent brutto ausgezahlt. Kleinere Haushalte können demnach mit einer Rückzahlung von 50 und 100 Euro rechnen, für mittlere gibt es 100 bis 150, der maximale Betrag liege bei 200 Euro. Die Beträge sollen mit der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben werden.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes habe eine unklare Situation geschaffen, sagte EWE-Aufsichtsratschef Günther Boekhoff. Zwar sei die Klausel für unwirksam erklärt worden, nicht geklärt jedoch sei, wie mit den Preiserhöhungen umzugehen ist. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, habe sich die EWE mit dem Kompromissvorschlag einverstanden erklärt.
EWE-Vorstandschef Werner Brinker verwies allerdings darauf, dass die Rückzahlung wahrscheinlich nur durch Kürzungen bei Kosten und Investitionen zu finanzieren seien. Er will am kommenden Montag weitere Details bekanntgeben.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!