Bremen. Erst im Januar hat der Bremer Versorger swb fast 4000 Kunden gekündigt, die in der Vergangenheit mit dem Verweis auf überhöhte Gaspreise ihre Rechnungen nicht vollständig bezahlt hatten. Nun geht swb auch gegen jene Gasverbraucher vor, die erst nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Abschläge gekürzt haben.
Statt einer Kündigung bekommen sie allerdings Mahnschreiben mit der Androhung einer Liefersperre ins Haus geschickt. In einer 'letzten Zahlungsaufforderung' werden sie gebeten, 'in Ihrem eigenen Interesse den Gesamtforderungsbetrag spätestens am nächsten Werktag auf eines der angegebenen Konten bar einzuzahlen'. Andernfalls werde die Gaslieferung ohne weitere Ankündigung nach Ablauf einer Frist von drei Werktagen gesperrt.
Wie viele Gasrechnungskürzer einen solchen Brief bekommen haben, sagt das Unternehmen nicht. Bei der Verbraucherzentrale Bremen geht man davon aus, dass es einige Hundert sein könnten. Der BGH hatte im Herbst 2009 nach einem langen Rechtsstreit mehrere Preiserhöhungen der swb aus zurückliegenden Jahren wegen ungültiger Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale (VZ) Bremen hatte daraufhin den Gaskunden, die in der Vergangenheit zwar Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt, aber ihre Abschläge nicht gekürzt hatten, empfohlen, entweder die swb auf Rückzahlung zu verklagen oder ihre aktuellen Gasabschläge bis einem Betrag von zehn Euro zu reduzieren, um sich so einen Teil des damals zuviel gezahlten Geldes zurückzuholen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale haben die Gaskunden damit 'nichts anderes getan, als ihr gutes Recht wahrzunehmen, nämlich den Gaspreis zu kürzen'. Zwei Mal habe der Bundesgerichtshof schließlich festgestellt, 'dass die Klauseln, auf deren Grundlage die swb mit schöner Regelmäßigkeit die Gaspreise nach oben treibt, unwirksam sind', so die VZ-Geschäftsführerin Irmgard Czarnecki. Aus ihrer Sicht ist das Vorgehen der swb 'skandalös', wenn jetzt 'Gaskunden massiv bedrängt und unter Druck gesetzt werden, indem ihnen angedroht wird, das Gas abzudrehen'.
Nach Darstellung der swb ist es laut der GasGrundversorgungsverordnung allerdings verboten, alte Forderungen mit aktuellen Abschlägen aufzurechnen. 'Wir haben damals angekündigt, dass wir nach Gültigwerden unserer neuen Vertragsklauseln Mitte Oktober 2009 keine Widersprüche und Rechnungskürzungen mehr akzpetieren', sagt swb-Sprecherin Angela Dittmer. 'Wer trotzdem weiter Abschläge gekürzt oder neu damit angefangen hat, läuft wie jeder andere säumige Kunde früher oder später ins ganz normale Mahn und Sperrverfahren.'
Unter Vorbehalt zahlen
Die Verbraucherzentrale hält es für juristisch 'nicht geklärt', ob die swb in den Fällen der Zehn-Euro-Kürzer - allesamt Sondervertragskunden - sich überhaupt auf die Grundversorgungsordnung berufen und damit zu einer Liefersperre berechtigt ist. Da aber der Versorger am längeren Hebel sitze und das Gas abstellen könne, raten die Verbraucherschützer den betroffenen Kunden, unter Vorbehalt zu zahlen, um anschließend auf dem Klageweg ihre Forderungen durchzusetzen.
Die Aussichten seien gut, meint Irmgard Czarnecki. So gebe es nicht nur positive Urteile aus Bremen. Auch in Hamburg hätten bereits Tausende von Gaskunden vor dem Amtsgericht Recht und ihr Geld bekommen. Ob auch diejenigen Ansprüche haben, die damals den Preiserhöhungen der swb nicht widersprochen haben, will die Verbraucherzentrale mit einer Einziehungsklage vor dem Bundesgerichtshof klären lassen.