Eine Kundin hat gegen die Sparkasse Bremen geklagt. Sie hat mehr als 6400 Euro verloren, nachdem sie Geld in einen Fonds für Computerspiele investiert hatte. Nach ihren Angaben hätte der Berater sie damals nicht über das Risiko aufgeklärt. Bei einem ersten Termin im Juni vor dem Bremer Landgericht wurden sie und der Berater angehört. Am Donnerstag waren nun als Zeugen die Schwester und ein anderer Berater geladen.
Die Kundin suchte etwas, bei dem sie für vier Jahre ihr Geld mit guter Rendite anlegen könnte. „Wichtiger war mir aber die Sicherheit“, sagte die junge Frau. Das Geld landete im September 2008 in einem geschlossenen Spiele-Fonds der Gesellschaft BVT, aus dem sie es spätestens nach fünf Jahren zurückerhalten sollte. Der Fonds investierte in die Entwicklung von Computerspielen, doch dann war das Geld futsch. „Beim Thema Sicherheit wurde mir gesagt, alles sei dreifach versichert", so die Kundin vor Gericht.
Produkt damals nicht für hochspekulativ gehalten
Der Bankberater gab bereits im Juni an, er sei damals nicht zu Beratungen über geschlossene Fonds berechtigt gewesen. Deshalb habe das eigentliche Gespräch ein Berater der Nordwestfinanz (NWF) geführt – einer Gesellschaft der Sparkasse Bremen. Der sei aber laut Klägerin nur zwei oder drei Minuten mit am Schreibtisch gewesen. Der Sparkassen-Berater gab an, die Idee zu diesem Fonds sei allerdings von ihm ausgegangen. Er sagte vor Gericht, er habe das Produkt damals nicht für hochspekulativ gehalten, sondern eher für „maximal- bis wachstumsorientiert“. Die Angaben der Klägerin wurden am Donnerstag durch die Zeugenaussage ihrer Schwester bestätigt. Denn die Schwester war damals bei der Unterzeichnung dabei.
Als weiterer Zeuge wurde der damalige NWF-Berater vernommen. Er sagte, die Initiative für den Fonds ging nicht von ihm aus. Seine weiteren Erinnerungen waren ansonsten rudimentär, weil „das alles schon zehn Jahre zurückliegt“. Das Gericht hat als Vergleich vorgeschlagen: Die Klägerin soll 80 Prozent des Schadens erhalten. Ihr Anwalt André Wilm wolle nun mit ihr und der Gegenseite ausloten, ob man den Vergleich annehme. Wenn nicht, gibt es im Dezember ein Urteil.