Der Bund hatte im vergangenen Jahr mit dem "Wind-an-Land"-Gesetz unter anderem festgelegt, dass erneuerbare Energien künftig im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen. Damit dürfte es beispielsweise Bayern schwerer fallen, weiterhin die sogenannte 10H-Regelung anzuwenden, die einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Höhe der Onshore-Windanlagen zu Wohngebäuden vorgibt.
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