Aufatmen bei Maribondo da Floresta: Die als Integrationsbetriebe geführten Einkaufsmärkte der Stiftung erfüllen nach Auffassung des Finanzamtes jetzt doch die Voraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das hat das Finanzamt Maribondo-Geschäftsführer Erwin Bienewald mitgeteilt. An der bisherigen Auffassung, nach der die Märkte den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent entrichten müssen, werde „nicht mehr festgehalten“, heißt es im Amt.
Die Stiftung betreibt bundesweit rund 100 Supermärkte mit behinderten Beschäftigten, die vor dem Aus gestanden hätten, wenn für sie nicht mehr der ermäßigte Steuersatz gegolten hätte. In Bremen gehören vier Märkte in Schwachhausen, Sebaldsbrück, im Stephaniviertel und in Vegesack zur Stiftung. Insgesamt sind in diesen Märkten 25 Mitarbeiter beschäftigt.
Schließung abgewendet
Im Mai hatte das Finanzamt Bienewald mitgeteilt, dass für die Maribondo-Märkte in Bremen rückwirkend eine Steuerrückzahlung anfalle. „Insgesamt hätten wir etwa eine halbe Million Euro nachzahlen müssen“, sagte Bienewald gestern. Die vier Bremer Märkte hätten vermutlich Ende Dezember schließen müssen, auch wenn man an einem Notfallplan gearbeitet habe, so Bienewald: „Die Belegschaft hätte auf fünf Prozent ihres Lohnes verzichtet.“
Nun hat das Finanzamt Bienewald mitgeteilt, dass die Märkte der Stiftung die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz erfüllen: Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Integrationsbetrieben und Werkstätten für behinderte Menschen. Für Erstere gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) in Hannover bestätigte gestern auf Nachfrage die erneute rechtliche Beurteilung des Maribondo-Falles. „Alle Faktoren sind noch einmal abgewogen worden“, sagte Sprecher Kai Bernhardt – mit dem Ergebnis, dass die Maribondo-Einkaufsmärkte die für Integrationsbetriebe geltenden Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz erfüllen.