
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden: Ein Bremer ist zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, auch wenn der Vater, um den es in diesem Fall geht, schon seit 40 Jahren jeden Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen hatte. Für zwei weitere Bremer bedeutet diese Entscheidung, dass sie in Kürze unangenehme Post von der Stadt Bremen bekommen werden – auch sie liegen im Streit um Elternunterhalt mit der Sozialbehörde.
Die Zahl von nur drei Fällen in ganz Bremen verdeutlicht die Dimension des Problems. Trotzdem sei das Urteil aus Karlsruhe wichtig gewesen, betont Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde. „Es gibt hierzu bislang nur sehr wenige Richtersprüche, deshalb sind wir froh, dass das jetzt geklärt ist.“ Seine Behörde werde nun das schriftliche Urteil abwarten und dann aller Voraussicht nach entsprechende Schritte in den beiden anderen Fällen in die Wege leiten.
Den Fall, dass Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern nicht aufkommen können, gebe es auch in Bremen häufiger, erklärt Schneider. Wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen es nicht zuließen, zahle das Amt. Zum Streitfall werde das Ganze, wenn die Behörde anders als der Betroffene zu dem Schluss kommt, das ein Angehöriger unterhaltspflichtig und unterhaltsfähig ist. Was durchaus auch – wie im vorliegenden Fall – zu einer Teilforderung führen könne. Von den mindestens 30000 Euro der angefallenen Heimkosten, die das Sozialamt vorab bezahlt hat, wurden laut Schneider nur 9022 zurückgefordert.
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