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Gerichtsverfahren endet mit einvernehmlicher Verständigung: Angeklagte gestehen Beteiligung an Einfuhr von mehr als 430 Kilo Kokain
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Hohe Haftstrafen für „Dienstleister“ im Drogenhandel

Ralf Michel 20.12.2016 0 Kommentare

Bremen. Keiner der vier Angeklagten war Drogenhändler im eigentlichen Sinne. Weder mit der Finanzierung oder Bestellung der Drogen noch mit deren Verkauf hatten sie direkt etwas zu tun.

  • Das Quartett trat vielmehr als „Dienstleister“ auf, formulierte es die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zuständig dafür, die in Containern aus Übersee eingeschmuggelten Drogen aus dem überwachten Hafen herauszuschaffen. Doch auch dafür werden drei der vier Männer lange Haftstrafen verbüßen müssen. Denn es ging um über 430 Kilo Kokain.

    Das Kokain kam zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 aus Südamerika nach Bremerhaven. Einmal waren es 150 Kilo, geschmuggelt in einem Container mit Tiefkühlfleisch aus Brasilien, einmal 218 Kilo in einem Container mit Bananen aus Ecuador und einmal 64,2 Kilo in einem Kühlcontainer aus Peru.

    Die vier Männer im Alter zwischen 25 und 41 Jahren kamen erst dann ins Spiel, wenn die Container in Bremerhaven angekommen waren. Ihre Aufgabe war es, die Drogen aus dem Sperrbereich des Hafens herauszuholen. Für die Staatsanwaltschaft begründet dies eine Verurteilung wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie deren unerlaubte Einfuhr in die Bundesrepublik. Besonders ins Gewicht fallen müsse dabei die Menge der Drogen, betonte die Vertreterin der Anklage am Montag im Landgericht. Schließlich führe schon eine Reisetasche mit 20 Kilo Kokain zu einer hohen Freiheitsstrafe. Hier waren es mehr als 430 Kilo. „Das ist unglaublich viel und ein immenser Wert.“

    Trotzdem war auch die Staatsanwältin zu einer sogenannten Verständigung bereit: Die Beschuldigten legten Geständnisse ab und erhielten im Gegenzug die Zusicherung, dass ihre Strafe einen bestimmten Rahmen nicht übersteigt. In ihrem Plädoyer forderte die Anklagevertreterin allerdings für drei der vier Angeklagten Haftstrafen, die am oberen Ende des ausgemachten Strafrahmens lagen. Nur der Vierte im Bunde soll mit einem Jahr auf Bewährung davonkommen, er war lediglich ganz am Rand an den Taten beteiligt.

    Auch wenn die Angeklagten nicht die Hintermänner des Drogenhandels gewesen seien, so habe ihr Beitrag als „Dienstleister“ ein hohes Maß an krimineller Energie erfordert, argumentierte die Staatsanwältin. Über ihre guten persönlichen Kontakte in den Hafen hinein seien sie in das abgesperrte Gelände gelangt, hätten die Container lokalisieren und die Drogen abtransportieren können. „Das alles war mit erheblichem Aufwand und Organisation verbunden.“

    Dass die Angeklagten Geständnisse abgelegt haben, würdigte die Staatsanwältin. Brachte zugleich aber auch Punkte vor, die für sie bei der Strafzumessung negativ ins Gewicht fallen. So nahm sie nicht jedem aus dem Quartett ab, sich tatsächlich von den Taten distanzieren und einen Schlussstrich ziehen zu wollen. Einer der vier Männer sei zudem nicht nur einschlägig und erheblich vorbestraft, sondern habe zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden. Noch dazu wegen eines Drogendeliktes.

    Unnachgiebig zeigte sich die Anklagevertreterin auch zur Frage der Untersuchungshaft. Drei der vier Angeklagten sitzen schon seit Monaten im Gefängnis. Und dies soll nach Auffassung der Staatsanwältin auch so bleiben. Eine Aufhebung des Haftbefehls lehnte sie ab, die U-Haft soll nahtlos in die Haftstrafe übergehen. Als Grund dafür machte sie Flucht- und Wiederholungsgefahr geltend.

    Die Verteidiger dagegen orientierten sich in ihren Plädoyers am unteren Bereich des ausgemachten Strafrahmens. Sieben Jahre und zehn Monate (Staatsanwaltschaft: neun Jahre und vier Monate), sechs Jahre und zwei Monate (sieben Jahre), sechs Jahre und acht Monate (sieben Jahre und sechs Monate) lauteten hier die Anträge. Und da, wo die Staatsanwältin ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte, plädierte der Anwalt auf eine Strafe, die ein Jahr „deutlich unterschreitet“.

    Die Anwälte meldeten grundsätzliche Bedenken an: Handelte es sich tatsächlich um das Handeln von Mittätern oder lediglich um Beihilfe? In die eigentlichen Drogengeschäfte seien die Angeklagten zu keinem Zeitpunkt involviert gewesen. Ihr tatsächlicher Tatbeitrag habe vor allem im Ansprechen von Hafenarbeitern wie Kranfahrern oder Schichtleitern bestanden.

    Auch der Anklagepunkt „Einfuhr von Drogen“ sei zweifelhaft. Zum einen wäre das Kokain längst im Land gewesen als die Angeklagten auf den Plan traten, zum anderen wären für Einfuhr der Drogen allein die Hintermänner verantwortlich gewesen.

    Wie das Gericht dies alles sieht, wird sich am Mittwoch, 21. Dezember, zeigen. Für den Tag sind die Urteile angekündigt. Entschieden wird dann auch über die Aufhebung der Untersuchungshaft, auf die zwei der drei Angeklagten hoffen. Ihre Anwälte begründeten dies juristisch – von Wiederholungs- oder Fluchtgefahr als Haftgrund könne keine Rede mehr sein. Die Beschuldigten dagegen wandten sich mit fast flehendem Ton ans Gericht. Sie stünden zu ihren Taten und akzeptierten die langjährigen Haftstrafen – aber noch einmal Weihnachten mit ihren Familien verbringen zu dürfen und noch einmal vor Haftantritt die kranke Mutter besuchen zu können, das wäre schön.

    „In das eigentliche Drogengeschäft waren sie nie involviert.“ Verteidiger der Angeklagten

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