
Wohin mit der Schulden- und Zinslast? Diese Frage treibt nicht nur Bremen, sondern auch viele andere Bundesländer um. Das entscheidende Jahr ist 2019. Danach gilt die Schuldenbremse. Zwischen Bund und Ländern laufen derzeit die Verhandlungen über die künftige Verteilung der Finanzen, im Dezember sollen die Regierungschefs der Länder abschließend beraten (wir berichteten).
Im Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft informierten am Freitag die Finanzstaatsräte Dietmar Strehl und Henning Lühr über den aktuellen Stand. Einigkeit herrsche unter den Ländern, dass der Solidaritätszuschlag auch nach 2019 erhoben werden und den Ländern zugutekommen soll, erklärte Strehl. Auch sei es gelungen, das Thema Altschulden – in Bremen liegen sie bei mehr als 20 Milliarden Euro – auf der Tagesordnung zu halten.
Wie das Problem aber gelöst wird, ist offen. Vor dem Ausschuss präsentierten der Bremer Finanzwissenschaftler André Heinemann, der ehemalige SPD-Landesvorsitzende Andreas Bovenschulte und Martin Duensing aus der Hamburger Senatskanzlei unterschiedliche Modelle. Denkbar ist demnach ein Fonds, in den ein Teil oder die Gesamtheit der Schulden einfließt. Der Bund würde die Länder – und je nach Modell auch die Kommunen – von den Zinslasten befreien. Offen wäre dann die Frage, ob alle Länder Teil dieser Regelung werden sollen oder nur die mit der höchsten Verschuldung. In der Diskussion ist aber auch ein Modell, bei dem die Länder Zuschüsse für Zins und Tilgung erhalten. Bremen, das machten die Abgeordneten deutlich, wünscht sich die erste Variante. André Heinemann betonte in seinem Vortrag aber auch: „Ein Kompromiss erscheint schwierig, weil es in den Ländern unterschiedliche Probleme und Motive gibt.“
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