
Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) schlägt eine behördenübergreifende „Servicestelle Familie“ vor. „Das müsste eine einzige Anlaufstelle für alles sein, was rund um das Thema Familie an Behördenkontakten anfällt. Etwa, wenn es um den Kita-Platz geht oder um Antrag und Beratung zum Elterngeld."
Eine Servicestelle hätte den Vorteil, dass Eltern nicht zu mehreren unterschiedlichen Ämtern gehen und die mitunter gleichen Unterlagen einreichen müssten. Die Bearbeitung der Anträge würde an einer Stelle geschehen, der Zugriff auf die dafür notwendigen Unterlagen wäre deutlich einfacher und zeitsparender, sagte Stahmann dem WESER-KURIER. „Das ist erst einmal eine Idee, aber das wäre schon mein Ziel." Darüber hinaus müssten die Verfahren so verschlankt werden, dass so wenige Behördengänge wie möglich notwendig seien. „Wir müssen prüfen, was online machbar ist“, sagte die Senatorin am Donnerstag am Rande der Sozialdeputation.
Das gilt vor allem auch für die Bearbeitung von zahlreichen Anträgen auf Elterngeld: Aktuell müssen immer noch rund 1000 Eltern bis zu vier Monate darauf warten, dass ihre Anträge im Amt für Soziale Dienste bearbeitet und das dringend benötigte Geld überwiesen wird. Rund 2000 Anträge auf Elterngeld lägen vor, etwa die Hälfte sei in Bearbeitung. Viele Eltern und Alleinerziehende geraten durch die Wartezeit in finanzielle Schwierigkeiten.
Übergangsdarlehen bis zum Elterngeld
Das Sozialressort hat sich eine Notlösung einfallen lassen: Seit Montag können Eltern bei der Bremer Aufbau-Bank ein zinsloses Übergangsdarlehen beantragen, bis das Elterngeld ausgezahlt ist. „Der Weg über die Bank ist notwendig, weil es sich beim Elterngeld um eine Leistung des Bundes handelt, für die Bremen keinen Vorschuss zahlen kann", sagte die Senatorin.
Die Bank habe zugesagt, dass der Kredit spätestens zwei Tage nach der Unterzeichnung der Verträge überwiesen werde. Um das Darlehen zu bekommen, müssen sich Eltern im Amt für Soziale Dienste die Höhe des Elterngelds sowie die voraussichtliche Dauer des Bezugs von Elterngeld bescheinigen lassen. Das sei frühestens vier Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen möglich. Das Darlehen werde direkt mit den Elterngeldzahlungen verrechnet.
Stahmann kündigte außerdem an, dass für den Antrag auf Elterngeld derzeit die Geburtsurkunde nicht mehr zwingend erforderlich sei. Grund dafür ist, dass wegen des Bearbeitungsstaus im Standesamt viele Eltern diese noch nicht hätten. Deshalb reiche in der Elterngeldstelle auch jeder andere Nachweis über die Geburt des Kindes wie eine Bescheinigung der Geburtsklinik, der Hebamme oder der Krankenkasse aus. Die Geburtsurkunde müsse innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden.
Rückstau wird momentan abgearbeitet
„Es wird aber einige Wochen dauern, bis der Rückstau abgearbeitet ist", sagte die Sozialsenatorin. „Unser Ziel ist es, dass wir im Herbst bei der regulären Bearbeitungszeit von vier Wochen für die Anträge angekommen sind." Um das zu schaffen, seien bereits vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen worden, das seien rund 35 Prozent mehr Personal. Vorwürfe etwa der Linken-Fraktion, die Sozialbehörde habe zu spät auf die Engpässe in der Elterngeldstelle reagiert, wies Stahmann zurück. „Wir haben nichts verschlafen." Das zusätzliche Personal müsse zudem erst eingearbeitet werden.
Derzeit müssen die Mitarbeiter in der Elterngeldstelle auf Hochtouren arbeiten: Denn der Rückstau bei der Bearbeitung von Geburtsurkunden im Standesamt wird sukzessive abgebaut, und ein Großteil dieser Dokumente muss nun im Amt für Soziale Dienste für die Elterngeld-Anträge bearbeitet werden. „Wenn es Engpässe gibt, werden wir darauf flexibel reagieren“, so Stahmann. Die zusätzlichen Stellen sollen dauerhaft bleiben. Als Gründe für die lange Bearbeitungszeit nennt die Senatorin Krankheitsfälle sowie die Urlaubszeit, aber auch die Einführung des zusätzlichen Elterngeld plus. Dadurch habe sich der Beratungsbedarf erhöht.
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